Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten
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3.5.3 Prozedurale und organisatorische Aspekte
Prozess der Projektvergabe
66 Organisationen12 (davon 15 Begrüsste) weisen darauf hin, dass bei der Mittelvergabe für Projekte im Rahmen des Innovationsfonds, Beiträge nicht mittels überdimensionierten und bürokratischen Verfahren gesprochen werden dürfen. Die Mittel seien primär für die konkrete Umsetzung der Projekte und nicht zu deren Administrierung zu verwenden. Insbesondere kleinere Organisationen seien heute mit komplexen Projektanträgen zu stark belastet. Die dafür verwendeten Ressourcen würden dann für die Umsetzung der eigentlichen Aufgaben fehlen. Es wird empfohlen, dass Mittelgewährung mit längerfristigen Leistungsaufträgen verbunden wird. Sollten die Mittel kompetitiv verteilt werden, so wird ein einfaches und transparentes Prozedere gewünscht.
47 Akteure13 (davon 11 Begrüsste) erscheint es unabdingbar, einerseits ein Gremium14 zu bilden, die für die Verteilung der Mittel (Kriterien, Verteilschlüssel) zuständig ist, und andererseits nach einigen Jahren eine Evaluation vorzunehmen. Auch die SP wünscht eine Evaluation der Massnahmen der Stiftung.
Acht Kantone15 schreiben, dass sie in Zukunft genügend Spielraum haben müssten, um den spezifischen Bedürfnissen in ihrem Gebiet Rechnung zu tragen und entsprechende Prioritäten setzen zu können. Weiter wünschen die Kantone LU, NE, OW sowie die GDK eine bessere Koordination der Präventionsprogramme, die aus verschiedenen Quellen (Tabakpräventionsfonds, Alkoholzehntel, KVG-Prämienzuschlag) finanziert werden.
Evaluation
Der SKS und die SP wünschen eine eingehende unabhängige Evaluation der Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität der mit den zusätzlichen Mitteln finanzierten Programme, um sicherzustellen, dass die durch die Prämienzahlenden generierten finanziellen Mittel wirkungsvoll eingesetzt werden. Auch die EGK wünscht, dass die Umsetzungsmassnahmen laufend evaluiert werden und wo nötig adäquate Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden.
Der Kanton Bern verlangt zudem die Beitragserhöhung zu befristen und nur zu verlängern, wenn sich aufgrund einer Evaluation zeige, dass mit den präventiven Massnahmen eine kostendämpfende Wirkung erreicht werden könne. Auch der Kanton Basel-Stadt fordert eine regelmässige, gezielte und unabhängige Evaluation der Wirkung der getroffenen Massnahmen. Dazu solle ein unabhängiges Evaluationsinstitut beigezogen werden.
Zusammensetzung des Stiftungsrats
Die SP bedauert, dass weder Patientinnen und Patienten noch die Versicherten im Stiftungsrat vertreten sind, obwohl sie diejenigen sind, welche die Aktivitäten der Stiftung finanzieren und direkt von den Massnahmen betroffen sind. Physioswiss beantragt, dass im Stiftungsrat maximal je ein Vertreter der Krankenkassen und der Suva Einsitz haben sollten. Dafür sollen Wissenschaft, Ärzteschaft und auch die in der Krankheitsverhütung tätigen Fachverbände prominenter im Stiftungsrat vertreten sein.
12 AG, TI, OW, GR, AGS, PHS, Pro Juventute, Inclusion, SRK, GELIKO, APGS, PMS, ggge, Freistil, NGO, SIS, FSucht, RLS, Mamamundo, Aha!, SAPS, Cardio, NAP, ACSI, FFVS, SGE, LU-LU-ZG, SDG, Selo, VAP, akj, ALZ, KLS, LU-SO, SHS, donna2, Verein PEBS, Aebi-hus, LU-AG, Pro Velo, iks, LUS, GL-FR, FPEP, LS, SBAP, FSP, PPB, SVNP, SVBG, SBK, SGPP, FMH, ARAM, ATP, SMHC, SGPG; UPD Bern, SVDE, KPP, QualiCCare, HSLU-ISP
13 ACSI, FRC, AGS, PHS, GELIKO, Pro Juventute, APGS, ggge, Freistil, NGO, SIS, Aha!, SAPS, Cardio, NAP, FFVS, SGE, LU LU-ZG, SDG, Selo, VAP, Pro Sen BE, akj, ALZ, KLS, LU-SO, SHS, donna2, Verein PEBS, LU-AG, Pro Velo, iks, LU, GL-FR, FPEP, SBAP, FSP, PPB, SVNP, SBK, SGPP, ARAM, ATP, SMHC, UPD Bern, KPP, HSLU-ISP
14 Zum Thema Gremium kamen verschiedene Vorschläge: Das Gremium könne eine Steuergruppe sein, oder es solle eine Steuergruppe sein, die aus den im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung tätigen Akteuren und nicht aus Verwaltungspersonen zusammengesetzt sei. Ebenfalls gab es verschiedene Haltungen bezüglich dessen, ob es ein Gremium sein soll oder besser drei spezifische Fachgremien für die drei Themenfelder eingesetzt werden sollen.
15 BE, NE, GL, SG, LU; TG, TI, ZH