Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten
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Tabelle 2: Statistische Auswertung Zustimmung Mit Vorbehalt Ablehnung Verzicht auf Stellungnahmen Total (n=159) 134 6 163
Kantone und Kantonsorg. (n=27) 22 3 20
Parteien (n=5) 2 0 30
Dachverbände Gemeinde,
3 0 01
Städte, Berggebiete (n=4)
Dachverbände Wirtschaft (n=6) 3 1 20
Org. Ges’förd., Prävention und 67 0 10
Patientenorganisationen (n=68)
Leistungserbringer (n=28) 22 2 31
Versicherer (n=6) 1 0 41
Aus- und Weiterbildung (n=5) 5 0 00
Eidg. Kommissionen (n=2) 2 0 00
Weitere (n=8) 7 0 10
3.2 Argumente bei Zustimmung zum Verordnungsentwurf
Die Mehrheit der Befürworter des Verordnungsentwurfs schliesst sich den Argumenten des EDI an.
Spezifische Rückmeldungen zum Verordnungsentwurf bzw. zu dessen Umsetzung sind im Kapitel 3.5 aufgeführt.
3.3 Argumente bei Zustimmung mit Vorbehalt zum Verordnungsentwurf
Die Kantone GL, GR, AI, economiesuisse, der VLSS sowie ChiroSuisse stimmen der Vorlage mit Vorbehalt zu. Die Kantone AI, GL, economiesuisse und der VLSS stimmen nur der ersten Erhöhung zu, nicht aber einer Verdoppelung der Mittel.
Der Kanton Graubünden stimmt nur unter der Bedingung zu, dass mindestens 75 % der zusätzlichen Einnahmen direkt den Kantonen zugute kommen und dies in der Verordnung des EDI festgehalten wird.
ChiroSuisse schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie unsicher sei, ob es angesichts der vielfältigen, bereits erfolgreichen Präventionsmassnahmen angebracht sei, den Prämienbeitrag zu erhöhen.
3.4 Argumente bei Ablehnung des Verordnungsentwurfs
16 (10 Prozent)5 der 159 Organisationen (davon sechs Begrüsste) lehnen eine Erhöhung ab. Dabei wird häufig argumentiert, dass die geplante Beitragserhöhung zu einer Monopolisierung der Präventionsaktivitäten bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz führe bzw. eine Konkurrenzierung privater Organisationen darstelle, dass sich die Stiftung vom eigentlichen Kernauftrag entferne, ein Wirkungsnachweis ihrer Aktivitäten fehle und es eine unverhältnismässige Erhöhung sei.
Die Kantone SZ und ZG lehnen die Beitragserhöhung ab. Der Kanton Schwyz begründet die
ablehnende Haltung wie folgt: Die Gesundheitskosten steigen stetig an und schlagen sich
entsprechend im Wachstum der Prämien sowie der Kosten der öffentlichen Hand nieder. Sowohl der Kanton Schwyz als auch CURAVIVA und die CVP schreiben, dass die Bevölkerung bereits heute stark durch die ständig steigenden Prämien belastet wird und die beantragte Erhöhung erheblich sei.
Dem Kanton Zug scheint es unverhältnismässig und stossend, dass eine Organisation, die sich durch
5 SZ, ZG, CVP, FDP, SVP, sgv-usam, cp, lifetime GmBH, CURAVIVA, senesuisse, BEKAG, GM, curafutura, SVV, Helsana und BGMn