Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung
In der Schweiz leiden immer mehr Menschen an einer nichtübertragbaren Krankheit. Damit wächst auch die Zahl der Patientinnen und Patienten, die das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Die von den Versicherern und Kantonen getragene Stiftung «Gesundheitsförderung Schweiz» beantragte daher am 10. Februar 2016 beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), den Zuschlag für die allgemeine Krankheitsverhütung auf der Krankenkassenprämie zum ersten Mal seit 20 Jahren zu erhöhen. Ziel der beantragten Erhöhung ist die Finanzierung von Massnahmen, die mithelfen sollen die Belastung des Gesundheitssystems durch nichtübertragbare Krankheiten zu verringern und somit mittelfristig den Anstieg der Gesundheitskosten und der Prämien zu dämpfen.
Der Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz stützt sich auf Artikel 20 KVG. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen ab 2017 Aktivitäten im Bereich «Psychische Gesundheit» und «Gesundheitsförderung und Prävention im Alter» und ab 2018 Aktivitäten im Bereich «Prävention in der Gesundheitsversorgung» finanziert werden.
Mit dem Entwurf der Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung soll der KVG-Prämienzuschlag in zwei Schritten von heute jährlich 2.40 Franken pro versicherter Person auf jährlich 3.60 Franken pro versicherter Person per 1. Januar 2017 und auf jährlich 4.80 Franken pro versicherter Person per 1. Januar 2018 erhöht werden.
Vom 14. April 2016 bis 14. Juni 2016 führte das EDI die Vernehmlassung des Verordnungsentwurfs über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung durch. Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist sind beim Bundesamt für Gesundheit 159 Stellungnahmen eingegangen, wovon 89 von nicht begrüssten Organisationen stammen. Teilgenommen haben 25 Kantone, die GDK, die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften, fünf politische Parteien, vier Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, sechs Verbände aus der Wirtschaft sowie 117 weitere Interessierte.
Die statistische Auswertung zeigt, dass 134 der 159 Vernehmlassungsteilnehmenden den Verordnungsentwurf des EDI über die Festsetzung des Beitrags zur allgemeinen Krankheitsverhütung begrüssen. D.h. die grosse Mehrheit (84 Prozent) stimmt der Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags zu. Darunter ist auch die Mehrheit der Kantone (20).
Sechs von 159 Vernehmlassungsteilnehmenden befürworte die Verordnung unter Vorbehalt. Davon befürworten vier Stellungnehmende eine Erhöhung um 1.20 Franken auf 3.60 Franken pro Jahr und versicherter Person, lehnen aber die Verdoppelung des Beitrags an die Krankheitsverhütung auf 4.80 Franken pro versicherter Person und Jahr ab. Einige wünschen zudem, dass die Beitragserhöhung mit gewissen Bedingungen verknüpft wird (z.B. Wirkungsanalyse oder 75% der Mittel müsse direkt den Kantonen zugute kommen).
16 der 159 Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen den Verordnungsentwurf ab. Dabei fiel die Kritik indes differenziert aus. Einige dieser Stellungnahmen deuten auf eine ganz grundsätzliche Ablehnung einer Erhöhung hin. Die meisten dieser Stellungnahmen stellen jedoch ihre Ablehnung im Kontext konkreter Kritikpunkte, zum Beispiel dass sich die Stiftung vom eigentlichen Kernauftrag entferne und dass ein Wirkungsnachweis ihrer Aktivitäten fehlen würde.