Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten
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gesetzlich vorgeschriebene Abgaben finanziert, ihre finanziellen Möglichkeiten derart ausweiten wolle, um neue Ideen zu verwirklichen. Jedes Gemeinwesen – sei es der Bund, die Kantone oder die Gemeinden – müsse sich in seiner Aufgabenerfüllung beschränken und könne nicht einfach die Steuereinnahmen verdoppeln, um neue Projekte an die Hand zu nehmen. Gesundheitsförderung und Prävention seien Aufgaben der Kantone. Es sei ihnen deshalb bei der Erfüllung dieser Aufgabe der grösstmögliche Handlungsspielraum zu gewähren. Dieser werde mit den verschiedenen nationalen Strategien des Bundes zu Gesundheitsthemen und deren Verknüpfung mit den Abgaben auf Bundesebene über den KVG-Prämienzuschlag eingeschränkt. Einen weiteren Ausbau der Aktivitäten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz lehnt der Kanton auch aus diesem Grund ab.
Der SVV, Helsana, Curafutura und CURAVIVA schreiben, dass die beantragte Erhöhung der Präventionsbeiträge aufgrund fehlender Transparenz darüber, wie und wozu die Mittel eingesetzt werden sollen, abzulehnen sei. Die Verwendung dieses Betrags für Präventionsprojekte sei nicht klar und eindeutig genug beschrieben. CURAVIVA kritisiert zudem, dass die Kontrollmechanismen in Bezug auf die Angemessenheit des Gebrauchs dieses Beitrags unzureichend seien oder zumindest vom BAG unzureichend beschrieben seien.
Die BEKAG lehnt eine Erhöhung ab und verlangt stattdessen ab dem Jahr 2017 eine andere Verteilung des bisherigen Zuschlags von 2.40 Franken pro obligatorisch versicherter Person und Jahr mit stärkerer Fokussierung auf die Bereiche «Psychische Gesundheit» sowie «Gesundheitsförderung und Prävention im Alter». Des Weiteren beantragt die BEKAG, dass der Verwaltungsaufwand auf 2 Mio. Franken pro Jahr plafoniert werden solle, die Federführung und Finanzierung weniger, gezielter Massnahmen und Aktionsprogramme beim Bund liegen müssen und sich die Prävention des Bundes auf Massnahmen im Bereich der Primärprävention bzw. auf Früherkennung und -intervention konzentrieren solle.
Der SVV, CVP, senesuisse, GM und sgv-usam fordern, dass bevor Mittel gesprochen werden, es ein Nachweiskonzept mit klaren Zielvorgaben, was erreicht werden soll, geben müsse. Die Wirksamkeit der Aktivitäten der Stiftung müsse zuerst geklärt sein. Auch Curafutura verlangt die Durchführung von regelmässigen und transparenten sowie extern durchgeführten Wirkungsanalysen.
Weiter sprechen sich der SVV, CURAVIVA, Helsana, GM, BGMn und lth gegen eine Monopolisierung der Präventionsaktivitäten bei der Stiftung aus; es gehe nicht, dass eine einzige nationale Organisation davon profitieren würde.
Der SVV, Helsana, BGMn, lth und Curafutura begründen ihre ablehnende Haltung damit, dass sich die Stiftung von ihrem eigentlichen Kernauftrag entferne. Der Kernauftrag der Stiftung, der durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung geregelt ist, sei bisher schon wesentlich überschritten worden. Insbesondere mit dem Vorgehen im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (Beratung von Betrieben im Rahmen von Friendly Work Space) habe sich die Stiftung weit vom Grundauftrag entfernt. Das KVG sehe vor, dass die Stiftung Massnahmen anrege, koordiniere und evaluiere. Die Umsetzung/Durchführung von eigenen Massnahmen sei dabei nicht vorgesehen. Dadurch werden heute schon wesentlich mehr finanzielle Mittel als dem Auftrag entsprechend eingesetzt. Der SVV, FDP und lth argumentieren weiter, dass die Umsetzung eigener Massnahmen auch dazu geführt habe, dass die Belegschaft in den letzten Jahren um fast das Doppelte gewachsen sei.
Der SVV, Curafutura und lth erachten es als problematisch, dass die Stiftung versuche, mit Fördergeldern den Markt mit eigenen Angeboten zu monopolisieren und als Qualitätsstandards vorzuschreiben. Mit der Schaffung eines eigenen Labels «Friendly Work Space» spiele die Stiftung zudem mehrere Rollen. Sie bewerbe und vergebe das Label, wirke beratend, bilde eigene Assessoren aus und sei gleichzeitig auch Evaluations- und Rekursstelle. Diese Mehrfachrolle sei im Zertifizierungsbereich sehr unüblich und nicht glaubhaft, da die notwendige Rollentrennung fehle. Auch die FDP vertritt diese Meinung; sie schreibt, die Stiftung habe sich in den letzten Jahren zu einer Organisation entwickelt, die selbstständig Produkte entwickle und verkaufe (z.B. S-Tool, BGM-Check, Label Friendly Work Space usw.). Zudem sei dabei mit grosser Wettbewerbsverzerrung zu rechnen und ein solches Geschäftsmodell entziehe auch Mittel für Projekte der Stakeholder – seien es diejenigen der Kantone oder diejenigen von privaten Organisationen. Des Weiteren sei in den letzten Jahren das Personal stark aufgestockt worden.