Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 33 Seiten

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übernommen werden. Ein notwendiges flächendeckendes und nachhaltiges Angebot könne durch eine einseitige Projektförderung nicht ermöglicht werden. Die Stiftung müsse hier vor allem die Verteilerrolle, die sie gemäss KVG habe, übernehmen. Bestehende Initiativen sollen nicht durch neue Projekte konkurrenziert werden. Wichtiger in diesem Bereich sei die Koordination.

Selbsthilfeorganisationen8 fordern, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel zu einem überwiegenden Teil selbsthilfeorientierten Angeboten und Projekten (wie Selbsthilfegruppen, Selbsthilfezentren, Selbsthilfeorganisationen und Behindertenorganisationen) zugute kommen sollten.

Gemäss der IG ehealth soll für die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung im Umgang mit dem elektronischen Patientendossier mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Allenfalls könnten auch Massnahmen für den Umgang des Patientendossiers von Gesundheitsfachpersonen aufgenommen werden.

Die KKA fordert, dass mindestens 50 % der finanziellen Mittel direkt für die Präventionsarbeit, die durch die Leistungserbringer an der Basis erbracht wird, verwendet werden. Sollten keine Wege gefunden werden, zukünftige Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention, die auch durch die Leistungserbringer (z. B. die Ärzteschaft) finanziert werden, mit diesen Mitteln mitzufinanzieren, ist sie der Ansicht, dass die beantragte Erhöhung abzulehnen ist.

Forschung und Lehre

45 Organisationen9 (davon 13 Begrüsste) wünschen eine Ergänzung bezüglich den Themen Forschung und Lehre. In der Schweiz würden kaum Forschungsprojekte im Bereich Prävention existieren. Wissensgenerierung in diesem Bereich sei essentiell, um eine wissensbasierte Prävention betreiben zu können.

3.5.2 Fachliche und inhaltliche Bemerkungen

Trennung psychische Gesundheit und psychiatrische Erkrankungen

42 Akteure10 (davon 15 Begrüsste) bedauern, dass bei der Erarbeitung und Umsetzung von Programmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit die Unterstützung von Projekten und Organisationen im Bereich «Psychiatrischen Erkrankungen» und «Suchterkrankungen» nicht mitberücksichtigt werden. Die Stärkung der psychischen Gesundheit müsse umfassend gedacht werden, d. h. sowohl Massnahmen der Sensibilisierung, Projekte der Förderung der Gesundheit als auch Massnahmen der Früherkennung und Reintegration in den Alltag und Stärkung der Selbsthilfe umfassen. Dazu gehöre nicht nur die Zusammenarbeit mit den relevanten Organisationen in diesem Umfeld, sondern auch deren finanzielle Unterstützung.

Diese Haltung ist auch aus der Rückmeldung von FSucht ersichtlich: Sie begrüssen die Prioritätensetzung, sind aber der Ansicht, dass bei der psychischen Gesundheit der Fokus nicht nur auf Massnahmen zur Sensibilisierung, Entstigmatisierung und Information, zur Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung sowie zu Advocacy und Wissensmanagement liegen dürfe. Aus ihrer Sicht seien Massnahmen, die nach erfolgter Therapie einsetzen, ebenso wichtig. Zu unterstützen seien deshalb auch Massnahmen in den Bereichen Nachsorge, Reintegration Betroffener sowie Rückfallprävention. Nur so könne die Förderung der psychischen Gesundheit in einem umfassenden Sinn gelingen.

8 SHS, SH SO, SH BE, SH TG, SH LU OB NW, SHC

9 TI, ACSI, AGS, PHS, VASK, GELIKO, Pro Juventute, APGS, Freistil, NGO, SIS, RLS, aha!, SAPS, mn, Cardio, SGE, LU LU-ZG, SDG, Selo, VAP, akj, ALZ, LU SO, SHS, donna2, Verein PEBS, LU-AG, pro Velo, iks, VASK BE; LUS, GL-FR, LS, SBAP, FSP, VPPB, SVNP, SBK, SGPP, FMH, ATP, SMHC, UPD Bern und HSLU-ISP

10 TI, AGS, PHS, VASK, GELIKO, Pro Juventute, Inclusion, APGS, PMS, SEB, Aha!, GeB, NAP, Insos, SDG, Selo, VAP, akj, KLS, donna2, Verein PEBS, Pro Velo, iks, VASK Bern, SBAP, FSP, PPB, SVNP, SVBG, SBK, SGPP, FMH, EVS, ARAM, ATP, SMCH, UPD Bern, SVDE, KPP, QualiCare, HSLU-ISP und IST