Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/29: Änderung der Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und Fondsanteilen) · 9 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung
Bereich der Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken umgesetzt. Dies steht im Einklang zur Strategie des Bundesrates zur Übernahme wesentlicher internationaler Standards im Finanzbereich.
4.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Konkretisierung der Verordnungsbestimmungen durch den Erlass von Ausführungsbestimmungen zu technischen Angelegenheiten durch die FINMA nach Artikel 57 Absatz 2 sowie Artikel 66 Absatz 3bisERV stützt sich auf Artikel 55 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (FINMAG)38.
5 Inkrafttreten
Die Neuerungen sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei jeweils eine sechsmonatige Frist bis zur vollständigen Implementierung ab dem 1. Juli 2017 vorgesehen ist.
38 SR 956.1