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Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 19 Seiten
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3.3 Prozessspezifische Anforderungen für die Farben-, Lack- und Bindemittel-Herstellung
3.3.1 Produktion Lacke und Farben
> Stofftransfer (Abfüllen, Umfüllen) in kleineren Arbeitsräumen mit Raumabsaugung über ALURA, oder bei den Arbeitsprozessen in der Halle mit Quellabsaugung über ALURA
> Dosieren: Quellabsaugung an den Durchdringungen für Stoffzufuhr. Lösungsmittel-Zufuhr mit Pumpe oder bei kleineren Mengen mit Trichter und Quellabsaugung, Abluft über ALURA
> Vormischen: Quellabsaugung an den Durchdringungen (Rührwerk) und Abluft über ALURA
> Dispergieren/Mahlen: Quellabsaugung an den Durchdringungen (Rührwerk) und Abluft über ALURA
> Abfall-Lösungsmittel: Handling möglichst geschlossen, bei Umfüllprozessen mit Quellabsaugung über ALURA
> Befüllen Lösungsmittel-Vorrattanks: Gaspendelung, falls Tankwagen ausgerüstet, andernfalls Abluft über ALURA
3.3.2 Produktion Kunstharzlacke
> Chemische Prozessführung: Geschlossene Systeme, keine offene Handhabung von Lösungsmitteln. Prozessabluft über ALURA
> Dosieren: Lösungsmittel direkt ab Lager über Rohrsystem; Feststoffe und Brei: via Mannloch, Quellabsaugung über ALURA
> Abfüllung: Transferprozesse mit Pumpen, Quellabsaugung über ALURA
> Lösungsmittel-Entsorgung: gebrauchte Lösungsmittel dem Recycling oder der Verbrennung zuführen. Entstehende Abluft über ALURA
> Abfallentsorgung: Transfer mit Quellabsaugung über ALURA
3.3.3 Produktion Bindemittel
> Dosieren: Lösungsmittel direkt ab Lager über Rohrsystem; Feststoffe und Brei: via Mannloch, Quellabsaugung über ALURA
> Abfüllen: Transferprozesse mit Pumpen, Quellabsaugung über ALURA
3.3.4 Reinigung von Gebinden sowie allgemeine Reinigung
> Reinigung soweit technisch möglich mit Wasser oder VOC-freien Reinigungsmitteln. Beim Einsatz von VOC gelten die folgenden Anforderungen: > Mehrmalige Gebindereinigung pro Woche nur in geschlossenem System mit (externer) Aufbereitung der Abfall-Lösungsmittel
> Das Öffnen der Reinigungsanlage zur Entnahme der gereinigten Gebinde muss zeitlich so mit dem Anlaufen der Absaugung auf die ALURA abgestimmt sein, dass keine VOC-Emissionen in den Raum und die Umwelt austreten
> Offene manuelle Reinigung sowie Trocknung nur in geschlossenen Räumen mit Abluft über ALURA; Zwangsschliessung der Abdeckung der Reinigungswanne unmittelbar nach der Reinigung
> Mit Lösungsmitteln kontaminierte Putzutensilien in geschlossenen Gebinden lagern