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Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 19 Seiten
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Abstracts
Rund hundert Anlagenbetreiber sind heute von der VOC-Lenkungsabgabe befreit. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 beschlossen, diese Befreiungsmöglichkeit unbefristet weiterzuführen. Ab dem 1. Januar 2013 können sich Anlagenbetreiber von der Abgabe befreien lassen, wenn sie weiterhin wirksame
Abluftreinigungsanlagen einsetzen und neu zusätzlich ihre VOC-Emissionen entlang des Produktionsprozesses gemäss bester verfügbarer Technik reduzieren. Diese Vollzugsmitteilung führt diese neue Anforderung aus und konkretisiert sie branchenspezifisch für die meistbetroffenen Branchen gemäss Anhang 3 Ziffer 2 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen
Verbindungen (VOCV).