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Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 19 Seiten

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11 Allgemeine Anforderungen 111 Grundsatz

Alle VOC-relevanten Prozesse sind im Hinblick auf die Verminderung der diffusen VOC-Emissionen zu optimieren.

112 Ablufterfassung und -reinigung

1 Prozesse sind in geschlossenen Systemen zu führen, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

2 Die Abluft aus geschlossenen Systemen ist über die ALURA zu führen.

3 Bei Prozessen in nicht-geschlossenen Systemen ist die Abluft mittels Absaughauben oder formangepassten Quellabsaugungen mit angemessener Absaugleistung direkt oder mittels Aufkonzentrierung über die ALURA zu führen.

4 Raumabluft ist direkt oder mittels Aufkonzentrierung über die ALURA zu führen.

5 Die Abluft nach den Absätzen 2–4 ist auch nach Produktionsende über die ALURA zu führen (Nachlaufzeit der ALURA).

6 Die Absätze 3–5 finden keine Anwendung, wenn feststeht, dass sich die Abluft wegen ihrer geringen VOC-Konzentration nicht dazu eignet, über die ALURA geführt zu werden.

7 Für das Abluftsystem muss ein aktuelles Wartungskonzept vorhanden sein, das insbesondere festlegt, wie gewährleistet wird, dass:

a. das Abluftsystem dicht ist;

b. systemkritische Komponenten schnell ersetzt werden.

8Die Lüftung in Betriebsräumen mit erheblichen diffusen VOC-Emissionen und mechanisch erzeugter Zuluft ist so zu betreiben, dass ein Unterdruck herrscht. Emissionen sind ab einer Jahresfracht von 500 kg erheblich. Für Betriebsräume, in denen aufgrund hygienischer Gründe Unterdruck nicht möglich ist, kann die kantonale Behörde Ausnahmen gewähren.

113 Gebindeabdeckungen

Gebinde, die VOC enthalten, sind mit einer passenden Abdeckung auszurüsten.

114 Arbeitsorganisation

1 Es müssen aktuelle Arbeitsvorschriften vorhanden sein, die den emissionsarmen Umgang mit Lösungsmitteln regeln. Dabei sind auch Regeln zum Umgang mit auslaufenden Lösungsmitteln vorzusehen.

2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmässig in der Anwendung der Arbeitsvorschriften zu schulen.

3 Die Einhaltung der Arbeitsvorschriften ist regelmässig zu überprüfen.

115 Dokumentation

1 Es muss eine aktuelle Bestandsaufnahme der Quellen diffuser VOC-Emissionen sowie der Zu- und Abluftströme vorhanden sein. Diese beinhaltet insbesondere:

a. einen Lüftungsplan;

b. eine quantitative Abschätzung der Emissionen je Quelle.

2 Diffuse VOC-Emissionen sind zu begründen.