Vorlage

Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage

2 Allgemeine Anforderungen

Die Allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von stationären Anlagen befinden sich in Anhang 3 Ziffer 11 VOCV. Sie umfassen die generellen Anforderungen zur Verminderung der VOC-Emissionen wie die Ablufterfassung und -reinigung,

Gebindeabdeckung, Arbeitsorganisation und Dokumentation. Diese Anforderungen sind von allen Anlagenbetreibern, die eine Befreiung nach Art. 9 VOCV anstreben, bis spätestens Ende 2022 umzusetzen.

Wortlaut von Anhang 3 Ziffer 11 VOCV, Verminderung der diffusen VOC-

Emissionen, Allgemeine Anforderungen an den Betrieb von stationären Anlagen