Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
mit der Begründung, dass nur ein Mindespreis einen echten Anreiz für die Emissionsverminderung schaffen kann.
Die Vorlage zum CO2-Gesetz wird in der Energiewirtschaft grösstenteils nicht gutgeheissen. Der VSG fordert beispielsweise eine flexible Aufteilung des Gesamtziels zwischen Inland und Ausland, eine Reduzierung der Zielsetzung im Gebäudebereich, den Verzicht auf das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen und eine Verlängerung der Befreiung von der Mineralölsteuer bei den biogenen Treibstoffen. Diesen Forderungen schliessen sich weitere Verbände (z. B. DSV) und regionale Energieversorger an (z. B. Energie Thun AG, EWL, Regio Energie Solothurn, Gasverbund Mittelland AG). In ähnlicher Form äussert sich auch die EV. Sie betont darüber hinaus aber auch die Wichtigkeit, bei der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure eine flexible Aufteilung zwischen Inland- und Auslandanteil zu ermöglichen.
Das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen findet in der Energiewirtschaft jedoch auch Unterstützung (AEE, InfraWatt, SES, VFS).
3.6 Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs
Die Vertreter des privaten und öffentlichen Verkehrs stimmen der Genehmigung des Übereinkommens von Paris zu, kein Teilnehmer dieser Gruppe lehnt sie ab.
Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme wird kontroverser beurteilt als bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den Vertretern der Energiewirtschaft. 4 der 13 Teilnehmenden lehnen die Verknüpfung ab (VCS, Pro Velo Schweiz, CESAR, Fussverkehr Schweiz), da das Emissionshandelssystem in der EU (noch) nicht als wirksames klimapolitisches Instrument betrachtet wird. Dazu kommt Aerosuisse, welcher der Verknüpfung nur dann zustimmt, wenn der Flugverkehr davon ausgenommen wird. Im Gegensatz dazu stimmt die SIAA als Vertreterin der heute bereits am EHS teilnehmenden stationären Anlagen der Verknüpfung auch mit der Aufnahme des Luftverkehrs zu, regt aber an, die Verknüpfung mit weiteren Emissionshandelssystemen anzustreben.
Einige Vertreter dieser Gruppe lehnen die gesamte Vorlage des Bundesrates zum CO2-Gesetz ab und verlangen eine Überarbeitung mit ambitionierteren Zielen (VCS, Pro Velo Schweiz, CESAR, Fussverkehr Schweiz). Der Verband auto-schweiz verlangt eine grosszügige Auslegung der Übergangsbestimmungen bei der Einführung von neuen Zielwerten bei den Emissionsvorschriften für Personenwagen (sogenanntes Phasing-in) und eine Streichung der Bestimmungen für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Eine grosszügige Auslegung des Phasing-in verlangt auch der Touring-Club der Schweiz, der zusätzlich betont, dass bei der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure der Auslandanteil flexibel gestaltet werden sollte.
3.7 Umweltschutzorganisationen
Die Umweltschutzorganisationen präsentieren sich in der Vernehmlassung als eine sehr geschlossene Gruppe. Alle Teilnehmenden befürworten die Genehmigung des Übereinkommens von Paris, weisen aber die Massnahmen und die Ziele im CO2-Gesetz als ungenügend zurück. Die Klima-Allianz Schweiz, Greenpeace Schweiz und WWF Schweiz fordern den Bundesrat auf, die Vorlage grundlegend zu überarbeiten. Es fehle das in Paris beschlossene 2-Grad-Celsius-Ziel respektive das 1,5-Grad-Celsius-Ziel. Ausserdem ignoriere die Vorlage die international beschlossene Klimafinanzierung und das Langfristziel von Netto-Null-Emissionen ab 2050.
Der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme stehen die Umweltschutzorganisationen kritisch gegenüber. Der Preis für Emissionsrechte sei in der EU viel zu tief, das Emissionshandelssystem deshalb (noch) kein wirksames klimapolitisches Instrument. Mit einer Verknüpfung könne noch zugewartet werden, bis man sieht, wie sich das Europäische Emissionshandelssystem entwickle, gerade auch was den
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