Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Flugverkehr betrifft. Unabhängig von einer Verknüpfung fordern die Umweltorganisationen die Einführung eines sogenannten Floorpreises.7

3.8 Sonstige Organisationen und Verbände

Die sonstigen teilnehmenden Organisationen und Verbände äussern sich in der Tendenz ähnlich wie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, zustimmend zu der Genehmigung des Übereinkommens von Paris und zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme, jedoch eher kritisch zum CO2-Gesetz. So wird die Genehmigung des Übereinkommens von Paris nur vom HEV und von der IKLIS konsequent abgelehnt. Aber auch in dieser Gruppe finden sich ein paar Teilnehmende, die die Umsetzung des Übereinkommens von Paris im CO2-Gesetz als ungenügend einstufen und vom Bundesrat verlangen, die Vorlage komplett zu überarbeiten (z. B. Alliance Sud, SKS, SKF).

Eher zustimmend zum Gesamtziel von 50 % äussern sich 23 der 72 Teilnehmenden dieser Gruppe (z. B. cemsuisse, IG DHS, Lignum, scienceindustries, Swiss Textiles), aus verschiedenen Gründen eher ablehnend 15 (z. B. ECO SWISS, Alliance Sud, HEV, SKS, VSZ).

Die Weiterführung der CO2-Abgabe ist bei den Teilnehmenden unbestritten, jedoch wird die Anhebung des maximalen Abgabesatzes auf 240 Franken pro Tonne CO2 kritisiert. 32 der 72 Teilnehmenden sind mit dieser Erhöhung einverstanden (z. B. Holzbau Schweiz, Lignum, myclimate, Isolsuisse, SIA, UFS). Für eine Weiterführung der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm sprechen sich 32 der 72 Teilnehmenden dieser Gruppe aus, 18 der 72 Teilnehmenden sind mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, die Teilzweckbindung ab 2025 aufzuheben.

Die Genehmigung der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme wird von 6 der 72 Teilnehmenden dieser Gruppe abgelehnt, meist mit der Begründung der zu tiefen Preise für Emissionsrechte in der EU (z. B. SKS, Ökozentrum, SIA).

3.9 Unternehmen und private Personen

Neben fünf Privatpersonen haben zahlreiche Unternehmen an der Vernehmlassung teilgenommen. Darunter befinden sich viele Unternehmen, die in der heutigen Gesetzesperiode 2013–2020 entweder am Emissionshandel teilnehmen, eine Verminderungsverpflichtung zur CO2-Abgabebefreiung ohne Teilnahme am Emissionshandel eingegangen sind oder zukünftig ins Emissionshandelssystem eingebunden werden sollen.

Bis auf ein paar wenige Privatpersonen unterstützen die Teilnehmenden die Genehmigung des Übereinkommens von Paris. Und auch die Genehmigung der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme ist nicht umstritten. Von den an der Vernehmlassung teilnehmenden Unternehmen spricht sich nur die Emmi Schweiz AG konsequent dagegen aus. Die Swiss International Airlines Ltd. votiert für die Verknüpfung, fordert jedoch, dass der Flugverkehr davon ausgenommen wird.

Viele teilnehmende Unternehmen fordern eine Flexibilisierung des CO2-Gesetzes – sowohl was die Erreichung der Gesamtziele mit Inland- und Auslandanteil als auch den Zugang zur CO2-Abgabebefreiung betrifft.

Bei den teilnehmenden Unternehmen, die heute schon im EHS eingebunden sind, wird das Emissionshandelssystem an sich nicht infrage gestellt. Die Notwendigkeit der Verknüpfung mit der EU wird jedoch stark hervorgehoben. Die teilnehmenden Unternehmen mit einer Abgabebefreiung betonen die Notwendigkeit eines flexiblen Systems, das allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit geben sollte, sich mit einer Verminderungsverpflichtung (respektive mit einer Zielvereinbarung) von der CO2-Abgabe befreien lassen zu können.

7 Der Floorpreis bezeichnet einen minimalen Grundpreis für Emissionsrechte. 12/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015