Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

4 Genehmigung des Übereinkommens von Paris

Die Vorlage zur Genehmigung des Übereinkommens von Paris wurde nach der gemeinsamen Vernehmlassung von den Vorlagen zur Genehmigung der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und der Totalrevision des CO2-Gesetzes getrennt und zusammen mit der Botschaft in einem beschleunigten Verfahren im Dezember 2016 an das Parlament überwiesen. Deshalb ist der Ergebnisbericht der Vorlage zur Genehmigung des Übereinkommens von Paris vom Bundesrat schon am 21. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen worden und publiziert.8 In diesen Ergebnisbericht werden die wichtigsten Ergebnisse nochmals zusammengefasst.

Die Genehmigung des Übereinkommens von Paris war in der Vernehmlassung nicht umstritten; fast 95 % der Teilnehmenden sprachen sich in den Stellungnahmen dafür aus. Kontrovers diskutiert wurde in diesem Zusammenhang aber das Gesamtziel bis 2030, mit dem die Schweiz das Übereinkommen genehmigen soll. Dieser Aspekt wird in Ziffer 6.1 behandelt.

Als Gründe für die Genehmigung wurden die Position und Rolle der Schweiz, die Effektivität des Übereinkommens zur Bekämpfung des Klimawandels sowie die positiven Effekte für die schweizerische Wirtschaft genannt. Viele Teilnehmende begrüssen zudem den globalen Charakter des Übereinkommens von Paris, da es eine gemeinsame Strategie zahlreicher Staaten zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Einige Teilnehmende heben hervor, dass eine schnelle Wende zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft begünstigend sei für Wirtschaft und Gesellschaft. Gewisse Teilnehmende betonen weiter, dass die Genehmigung des Übereinkommens von Paris für das Image der Schweiz wichtig sei – wegen ihrer Position in der Diplomatie oder für den Handel. Zudem wird das Übereinkommen von Paris auch explizit als eine Chance wahrgenommen, um die Kosten des Nichthandelns zu vermindern. Vereinzelt wurde zudem auf die Bedeutung des Übereinkommens für die Entwicklungsländer hingewiesen und auf die Verantwortung, die die Schweiz aufgrund der vergangenen und aktuellen Emissionen hat, das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Die wenigen ablehnenden Stimmen haben vor allem damit argumentiert, dass die Schweiz im internationalen Vergleich nicht viele CO2-Emissionen generiere und folglich die Emissionsreduktionsziele zu hoch seien. Damit würden die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum der Schweiz gefährdet.

Bis auf SZ sind alle Kantone für die Genehmigung des Übereinkommens von Paris. Viele Kantone (JU, SG, BL, GR, GL, TI, BS, VD, AR, AI, BL, GL, AG, SO) erwähnen, dass das Übereinkommen ein wichtiges Instrument für die Eindämmung des Klimawandels sei. Darüber hinaus betonen sieben dieser Kantone (AR, AI, BL, GL, AG, SO, TI), dass gerade im weltweiten Ansatz von Paris der Schlüssel liege für eine erfolgreiche internationale Klimapolitik. Sieben Kantone (AR, AI, GR, GL, GE, ZG, SG) heben hervor, dass gerade die Schweiz als vom Klimawandel überdurchschnittlich betroffenes Land von einem weltweiten Übereinkommen profitieren würde. Und schliesslich vertreten sechs Kantone (AI, GR, GL, SO, ZG, SG) die Meinung, dass die Schweiz als hoch entwickeltes Land ihre historische Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen müsse. GE erwähnt, dass eine rasche Genehmigung für die Wahrung von internationalen Handelsbeziehungen und für das Image der Schweiz wichtig sei. Dieser Meinung schliessen sich auch SG, AR, AI und GL an und betonen, dass eine rasche Genehmigung im Interesse der Schweiz sei.

Alle teilnehmenden Konferenzen und Kommissionen begrüssen die Genehmigung des Übereinkommens von Paris, die geäusserten Einwände betreffen eher die Höhe des Gesamtziels. Der Schweizerische Städteverband, die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone betonen die Wichtigkeit des Übereinkommens von Paris für die Wahrung der internationalen Handelsbeziehun-

8 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2801/Klimapolitik-der-Schweiz-nach-2020_Ergebnisbericht-V2_de.pdf 13/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015