Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
ob die Verknüpfung zustande kommt oder nicht. Die Aufnahme des Luftverkehrs und der fossil-thermischen Anlagen in das Emissionshandelssystem werden hingegen begrüsst.
In der Gruppe der sonstigen Organisationen spricht sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für die Verknüpfung der EHS aus (z. B. Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung, CNCI, ECO SWISS, Swiss Engineering). Die SAB vertritt die Ansicht, dass ein so kleiner Markt für Emissionshandelszertifikate wie derjenige der Schweiz keine Daseinsberechtigung habe. Cemsuisse betont, dass die Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Volumen an Emissionsrechten hätten. Fromarte und Aqua Nostra Schweiz sehen in der Verknüpfung einen Schritt zur Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die internationale Klimapolitik. Etwas nuancierter äussern Holzindustrie Schweiz, Bio Suisse, suissetec und SSF Vorbehalte betreffend die im EHS der EU geltenden tiefen Preise für Emissionsrechte. Alliance Sud, suissetec und die FRC schlagen die Einführung eines Mindestpreises vor, während die Akademien der Wissenschaften Schweiz eher zur Senkung der Emissionsobergrenze (cap13) des europäischen EHS raten sowie dazu, in diesem Zusammenhang keinen Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe festzulegen, um diese Abgabe je nach Zielerreichung anzupassen. South Pole Group hebt auch hervor, dass das EHS der EU für wenig Leistung als klimapolitisches Element grossen administrativen Aufwand erfordere. Das Ökozentrum Schweiz spricht sich gegen eine Verknüpfung aus, sofern die Preise für Emissionsrechte nicht angehoben würden und/oder EHS-Zertifikate nicht als Anteil an den ausländischen Kompensationen betrachtet werden könnten. Drei Teilnehmende äussern den Wunsch, dass die am EHS beteiligten Unternehmen durch Abschluss einer Zielvereinbarung vom EHS befreit werden können («Opt-out»-System) (KliK, Swiss Textiles, VSZ). ACSI, Fastenopfer, Helvetas Swiss Intercooperation oder auch die IKLIS sprechen sich wegen der tiefen Preise für Emissionsrechte im EHS der EU jedoch gegen eine Verknüpfung aus. Im Gegensatz zur CCIG befürworten myclimate und SKS die Aufnahme des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem.
Bei den Unternehmen und den privaten Personen steht eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden der Verknüpfung der EHS positiv gegenüber (z. B. Swiss Steel AG, Espace Real Estate AG, Technische Betriebe Uzwil). Mehrere Teilnehmende gehen davon aus, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen steigen werde (z. B. IBB Energie AG, SFPI, Wynagas AG). Andere finden zudem, dass die Verknüpfung die Risiken einer Verlagerung von Emissionen14 sowie Probleme mit Doppelerfassungen verringere (z. B. Erdgas Innerschwyz AG, StWZ Energie AG). Die HKBB ist der Ansicht, dass die Preise für Emissionsrechte vereinheitlicht werden müssten. Die betroffenen Unternehmen, die heute schon am Emissionshandel teilnehmen, äussern sich positiv zur Verknüpfung, machen diese oft sogar zur Bedingung für eine Weiterführung des Emissionshandelssystems in der Schweiz (z. B. BASF Schweiz AG, Clariant Produkte AG, Dottikon Exclusive Synthesis AG, Kimberly-Clark GmbH, Lonza AG). Andere EHS-Unternehmen fordern eine «Opt-out»- und eine «Opt-in»-Möglichkeit für alle Unternehmen und die Berücksichtigung von Schweizer Eigenheiten (geringe Stromproduktion mit fossilen Energieträgern, hohe Abhängigkeit von Exporten, hohe Kosten von Reduktionsleistungen usw.) bei der Bestimmung der kostenlosen Zuteilung (z. B. ZZ Wancor AG, KFN). Die Swiss International Airlines Ltd. stimmt der Verknüpfung nur zu, wenn der Flugverkehr davon ausgenommen wird. Anders sieht dies die Flughafen Zürich AG, die nicht die Ausnahme des Flugverkehrs fordert, sondern die Verknüpfung mit weiteren Emissionshandelssystemen ausserhalb der EU als wichtig erachtet. Mehrere Teilnehmende vertreten die Meinung, dass die Aufnahme der Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK- Anlagen) in das EHS diese gegenüber dem ausländischen Strom aus fossilen Quellen benachteiligen würde (z. B. Verband Aargauischer Stromversorger, IB Langenthal AG). Weiter möchten andere Teilnehmende die Zuteilung von kostenlosen Emissionsrechten nur zulassen, falls diese für die Emissionseffizienz und die Wettbewerbsfähigkeit notwendig sind und falls die verbleibenden Rechte versteigert werden (z. B. Saphirwerk AG, Keller AG Ziegeleien). Von den Teilnehmenden, die etwas mehr Vorbehalte hegen, kritisieren die ETHZ und das Paul Scherrer Institut die tiefen Preise für Emissionsrechte
13 Das «Cap» bezeichnet die Emissionsobergrenze des Emissionshandelssystems, d. h. die Höchstanzahl an jährlich verfügbaren Emissionsrechten für die EHS-Unternehmen.
14 Die Verlagerung von Emissionen oder «Carbon Leakage» im Englischen bezieht sich auf das Risiko der Verlagerung von Emissionen wegen der Kosten des CO2. 19/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015