Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
des EHS der EU. Diese beiden Teilnehmenden finden, dass die Schweiz eine Verknüpfung ihres EHS nur unter der Bedingung zulassen sollte, dass die Emissionsobergrenze (cap) des EHS der EU gesenkt werde. Für KFN und FRC müssen die Strukturunterschiede der Sektoren in der Schweiz und in der EU berücksichtigt werden (Verhältnis zwischen Produktionsmenge und -qualität, Import-Export-Verhältnis für Energie usw.). Einige Teilnehmende sprechen sich gegen die Verknüpfung der EHS aus. Emmi Schweiz AG und eine Privatperson bemängeln die zu tiefen Preise für Emissionsrechte im EHS der EU und sind der Ansicht, dass ein Mindestpreis festzulegen sei. Swiss Krono AG erachtet das EHS der EU nicht als wirksames klimapolitisches Instrument.
20/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015