Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

6 Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020

Im Folgenden werden die Stellungnahmen zu den diversen Aspekten und Instrumenten der Vorlage zur Totalversion des CO2-Gesetzes dargestellt. Dabei werden jeweils nach einer kurzen quantitativen Analyse die Stellungnahmen nach Teilnehmergruppe zusammengefasst.

6.1 Gesamtziel und Durchschnittsziel der Schweiz

Die Schweiz hat auf internationaler Ebene bereits im Vorfeld zum Übereinkommen von Paris ihre Verminderungsziele angekündigt:

- Gesamtziel: Verminderung der Treibhausgasemissionen um 50 % bis 2030 gegenüber 1990; und

- Durchschnittsziel: Verminderung der Treibhausgasemissionen um 35 % im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2030 gegenüber 1990.

47 % der Teilnehmenden15 sprechen sich für das Gesamtziel aus, 32 % möchten ein höheres Ziel und 21 % befürworten ein tieferes Ziel. Hinsichtlich des Durchschnittsziels sind die Verhältnisse ausgeglchener: 43 Teilnehmende sind dagegen (z. B. FR, ZG, EnDK, FDP, VSZ, Swissoil), während es 37 Befürworter gibt (z. B. GL, BE, UR, IG DHS, Klima-Allianz Schweiz).

Die Kantone und Gemeinden tragen mehrheitlich das Gesamtziel der Schweiz mit, so erklären die Kantone AG, GR, SO, BL, ZG, GL, UR und SG, dass die vorgeschlagenen 50 % gut mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen übereinstimmen würden. BE, BS und AG betonen, dass das Gesamtziel von 50 % zwar ambitioniert, aber durchaus machbar sei. LU trägt das Gesamtziel von 50 % mit. AG und GR merken an, dass ein strenges Gesamtziel für die Schweizer Wirtschaft eine grosse Chance sein könne. GE, SH und Stadt Zürich fordern ein ambitiöseres Gesamtziel. Die Kantone bringen aber auch Vorbehalte an. So folgen viele von ihnen den Stellungnahmen der EnDK und der BPUK und unterstützen das Gesamtziel von 50 % zwar im Grundsatz, beurteilen aber die vorgeschlagenen Massnahmen als nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen (AI, GL, SG, ZH, NE, VS, NW, OW, BL, UR). Solange man nur im Gebäudebereich und in der Industrie so ambitiöse Ziele setze, nicht aber im Verkehrsbereich, fordern diese Kantone eine Absenkung des Gesamtziels auf 40 %. Die Einführung eines Durchschnittsziels beurteilen 6 Teilnehmende eher kritisch (FR, ZG, AG, GL, VS, Stadt Solothurn): FR, ZG und die Stadt Solothurn finden das Durchschnittsziel nicht notwendig, während AG dieses als unrealistisch bezeichnet. Der Kanton VS würde dieses Durchschnittsziel gern auf 28 % senken.

Die Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände äussern sich unterschiedlich zum vorgeschlagenen Gesamtziel von 50 %. Die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone argumentieren, dass das Gesamtziel von 50 % nur dann zu erreichen sei, wenn der Verkehrsbereich mehr dazu beitragen würde. Da die vorgeschlagenen Massnahmen im CO2-Gesetz dies aber nicht vorsehen würden, sei das Gesamtziel auf 40 % zu senken. Diese drei Teilnehmenden sind allerdings der Ansicht, dass die Schweiz als Land mit beträchtlichen CO2-Emissionen gewissermassen verpflichtet sei, ambitionierte Ziele festzulegen. Bei den übrigen Teilnehmenden unterstützt der Schweizerische Gemeindeverband das Gesamtziel, während der Schweizerische Städteverband die Ziele für zu wenig ehrgeizig hält und einen Reduktionssatz von mindestens 4 % pro Jahr (statt 2 % pro Jahr) vorschlägt. Zum Durchschnittsziel äussern sich die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone kritisch und halten dieses für nicht wirklich sinnvoll. Der Schweizerische Gemeindeverband

15 Diese Prozentzahlen beziehen sich nur auf die Teilnehmenden, die ihre Meinung zu den Emissionsreduktionszielen explizit kundgetan haben. Die Zahl «100 %» bezieht sich folglich nicht auf sämtliche Teilnehmenden der Vernehmlassung, sondern auf 150 Teilnehmende. 21/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015