Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
genüber der Produktion von fossilen Energien führen könne. Ökostrom Schweiz sieht das etwas differenzierter und hält die Befreiungen für sinnvoll, allerdings nur, wenn sie von einer genügend ambitiösen Zielvereinbarung begleitet werden.
Im Verkehrssektor sind alle Akteure für die Beibehaltung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung. Pro Velo Schweiz, VCS, Fussverkehr Schweiz und CESAR erachten diese Möglichkeiten im heutigen System als sinnvoll, finden aber, dass die Auflagen für die Befreiung streng sein müssen und die CO2- Abgabe gleichzeitig genügend hoch sein muss, um den erwarteten Anreizeffekt zu haben. Der SIA wünscht die Aufhebung der Teilrückerstattung der Abgabe für Brennstoffe, die zur Stromerzeugung genutzt werden. Dieses Vorgehen würde die Stromproduktion aus Schweizer WKK-Anlagen gegenüber dem ausländischen Kohlestrom benachteiligen.
Alle Umweltschutzorganisationen sprechen sich für die Beibehaltung der Möglichkeit zur Abgabebefreiung auf Brennstoffe aus. Klima-Allianz Schweiz, Pro Natura und Greenpeace Schweiz anerkennen, dass diese Möglichkeit im heutigen System sinnvoll sei, wünschen aber, dass die Auflagen für die Befreiung streng bleiben und gleichzeitig der Abgabesatz genügend hoch sei, um den erwarteten Anreizeffekt zu haben. Die KlimaSeniorinnen Schweiz halten eine Abgabe für alle Treibhausgasemittenten für wirksamer, weniger teuer und weniger bürokratisch.
Bei den sonstigen Organisationen sprechen sich fast alle Teilnehmenden für die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung aus. Swiss Engineering und Swiss Textiles weisen beispielsweise darauf hin, dass die Abgabebefreiungen in Bezug auf die Emissionsverminderung dank Zielvereinbarungen äusserst wirksam seien. Laut den UFS senken die Möglichkeiten der Abgabebefreiung das Risiko der Abwanderung von Unternehmen, die zu Steuereinbussen und steigenden Importen grauer Energie führe. Die CNCI bekräftigt, dass die Instrumente, die zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie führen, unabdingbar seien. 18 Teilnehmende aus dieser Gruppe finden, dass der Kreis der Unternehmen, die von der Abgabe befreit werden können, erweitert werden müsste (z. B. cemsuisse, FER). Rund ein Dutzend Teilnehmende möchten gar, dass alle Unternehmen frei über eine Abgabebefreiung entscheiden können (z. B. scienceindustries, VSZ, IG DHS). Swiss Beef, Aqua Nostra Schweiz, Swissaid oder SKS sprechen sich jedoch gegen mehr abgabebefreite Unternehmen aus. Die FRC hält das System der Abgabebefreiung für ungerecht gegenüber Kleinemittenten und insbesondere gegenüber den Haushalten, die bereits den Löwenanteil an den Kosten dieses Systems zu tragen haben. Die WSL fügt an, dass es keinen wissenschaftlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung emissionsintensiver Unternehmen gebe. Der HEV unterstützt die Möglichkeiten der Abgabebefreiung nur unter der Bedingung, dass grosse Gebäudekomplexe und grosse Infrastrukturen ebenfalls von der Befreiung profitieren können, während suissetec die Ungleichheiten zwischen Industrie und Baubranche anprangert.
Die Gruppe der Unternehmen und privaten Personen äussert sich fast vollständig zugunsten der Beibehaltung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung. So bestätigen mehrere Teilnehmende, dass die Möglichkeit der Abgabebefreiung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bewahrt und klimafreundlich sei (z. B. IBB Energie AG, Energie Seeland AG, Technische Betriebe Uzwil). Die Fenaco Genossenschaft betont, dass dank der Befreiungen Abwanderungen verhindert werden. General Electric GmbH schreibt den Zielvereinbarungen einen Teil des Erfolgs der Abgabe zu, indem diese Vereinbarungen die Unternehmen motivieren, in Energieeffizienz zu investieren. 38 Teilnehmende verlangen, dass der Kreis der abgabebefreiten Unternehmen erweitert wird (z. B. ETHZ, HKBB, IB Langenthal AG). SFPI, Wynagas AG und SWL Energie AG sind der Meinung, dass die heutige Emissionsgrenze von 100 Tonnen CO2 zu hoch angesetzt sei und dass sie nur den Grossunternehmen zugutekomme, da diese wegen ihrer häufig hohen Lohnsummen auch von der Rückerstattung profitierten. Ausserdem verlangen mehrere Unternehmen, dass alle Unternehmen zwischen Entrichtung der Abgabe oder der Zielvereinbarung frei müssten wählen können (z. B. Migros, Swiss Steel AG, Clariant Produkte AG). Kimberly-Clark GmbH betont, dass es möglich wäre, den administrativen Aufwand für Kontrollen und Bürokratie zu verringern, wenn es allen Unternehmen freigestellt würde, sich zwischen Abgabe und Zielvereinbarung zu entscheiden. Im Gegensatz zum Vorstehenden sind die ETHZ und das Paul Scherrer Institut zwar mit der Möglichkeit der Abgabebefreiung einverstanden, sie befürworten aber auch eine
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