Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

von Unternehmen, die von der Abgabe befreit werden können, vorzuziehen sei (z. B. Climat Genève, Greenpeace Schweiz, Aînées pour le climat Suisse, oeku, WWF Schweiz).

Bei den Teilnehmenden aus der Gruppe der sonstigen Organisationen spricht sich eine Mehrheit eher für das vorgeschlagene Kriterium aus (z. B. Aqua Nostra Schweiz, ETHL, First Climate Group, Isolsuisse, SIA, UFS). SAB und Prométerre sind etwa der Ansicht, dass das vorgeschlagene Kriterium die Frage der Befreiungen administrativ vereinfacht. Einige Organisationen befürworten die vorgeschlagene Lösung nur teilweise, insbesondere Swiss Engineering, die befürchtet, dass das Befreiungskriterium, das auf der Lohnsumme basiert, einen Grund für sinkende oder stagnierende Löhne sein könne. Eine deutliche Mehrheit spricht sich jedoch dagegen aus (z. B. cemsuisse, FER, Holzenergie Schweiz, IG DHS, IGEB, scienceindustries, VSZ). AWV, Holzbau Schweiz und Wald Schweiz sind beispielsweise der Ansicht, dass die Einführung eines völlig neuen Kriteriums zugunsten der Stabilität der Rahmenbedingungen abzulehnen sei. Lignum und SVV denken im Übrigen, dass das vorgeschlagene Kriterium den willkürlichen Rückzug von Unternehmen bewirke, die bereits Anstrengungen zur Emissionsverminderung mit einer Zielvereinbarung unternommen hätten. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz erachten es als sinnvoller, den Umsatz, die Produktionskosten und das Verhältnis der Abgabe zu diesen Faktoren zu berücksichtigen (die Unternehmen, deren Produktionskosten wegen der CO2-Abgabe um über 5 % steigen, könnten beispielsweise von der Abgabe befreit werden). SSH weist das Kriterium der Lohnsumme für die Rückerstattungen zurück und ist der Ansicht, dass die effektive Emissionsmenge ein besseres Kriterium sei. Andererseits wünscht sich eine bestimmte Anzahl Teilnehmende, dass alle Unternehmen frei zwischen der Entrichtung der Abgabe oder der Befreiung davon wählen könnten (z. B. SVV, scienceindustries, IG DHS, GSGI, VSZ, VSLF, FER). ECO SWISS meint, dass der Kreis der befreiten Unternehmen vergrössert werden müsse, da die Zielvereinbarungen zu Emissionsreduktionen führten und die Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verhinderten.

Bei den Unternehmen und den privaten Personen weisen alle Teilnehmenden den Vorschlag zurück. Mehrere Unternehmen stellen die Stichhaltigkeit eines Kriteriums infrage, das auf der Lohnsumme basiert, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Automatisierung (z. B. SFPI, Energie Zürichsee Linth AG, Erdgas Innerschwyz AG, StWZ Energie AG, IBAarau AG, Wynagas AG). Laut einigen Unternehmen entbehre das Kriterium einer Abgabelast von 1 % der Lohnsumme einer wissenschaftlichen Grundlage und bestrafe Unternehmen, die in der Vergangenheit Reduktionsmassnahmen getroffen haben, die jetzt jedoch unter diesen Schwellenwert fallen (z. B. Espace Real Estate AG, Faktor-Plus KI GmbH, Swiss Krono AG, Flumroc AG). Sie sind der Ansicht, dass diesen Unternehmen wertvolle Rückerstattungen zur Beibehaltung ihrer Massnahmen vorenthalten würden. Drei Unternehmen befürchten, dass dieses System für emissionsintensive Unternehmen mit einem hohen Automatisierungsgrad nicht sehr günstig sei (Verband Aargauischer Stromversorger, Energie Seeland AG, SWL Energie AG). Für die ETHZ und das Paul Scherrer Institut müsste das Befreiungskriterium die Auswirkungen der Abgabe auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt berücksichtigen. Die beiden Institutionen schlagen daher vor, eher den Umsatz, die Produktionskosten sowie den Einfluss der CO2- Abgabe auf die Produktionskosten in Betracht zu ziehen. Business Campaigning GmbH erachtet es auch als problematisch, ein einziges Kriterium festzulegen, ohne die sektorspezifischen Unterschiede zu berücksichtigen. Zudem finden rund 60 % der Gegner, dass alle Unternehmen zwischen der Entrichtung der Abgabe und der Abgabebefreiung wählen können müssten (z. B. AG Ziegelwerke Muri, Bell AG, Coop, Metall Service Menziken, Syngenta Crop Protection AG, Technische Betriebe Uzwil). Emmi Schweiz AG und Lonza AG sind der Ansicht, dass das Nichtvorhandensein eines Kriteriums (und somit die Möglichkeit, die Anzahl Zielvereinbarungen zu steigern) für Umwelt und Wirtschaft sinnvoll wäre. ZZ Wancor AG sieht das gleich und bestätigt, dass das Reduktionsziel von 50 % erreicht werden könne, indem die Unternehmen diese Freiheit hätten.

6.3.4 Varianten für die Ausgestaltung der Befreiung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe

Von den beiden in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Varianten zur Ausgestaltung der Befreiung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe zieht eine Mehrheit der Teilnehmenden das Modell «Harmonisierung» der Variante «Entflechtung» vor. Das erste Modell vereint fast viermal mehr Stimmen auf sich als

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