Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
Schweiz, Swiss Beef). Die FRI fügt an, dass diese Anhebung für Haushalte und Unternehmen keinesfalls energiekostenneutral sei. Mehrere Teilnehmende sind der Ansicht, dass die Abgabe im Vergleich zum Ausland bereits sehr hoch sei und die Emissionskosten schon abdecke (z. B. Hotelleriesuisse Graubünden, Parahotellerie Schweiz, Forum PME). Der SMV betont, dass Mieter den Verbrauch von Brennstoffen nicht immer selbst steuern können und dass die Heizkosten nicht immer individuell abgerechnet werden. Die CCIG befürchtet eine Abwanderung der grössten Risikobranchen ins Ausland, was der Schweizer Wirtschaft schade. Die IG DHS wäre mit einem höheren Abgabesatz als 84 Franken pro Tonne CO2 einverstanden, sofern Unternehmen zwischen einer Abgabebefreiung mit Zielvereinbarung und der Entrichtung der Abgabe wählen können. Weiter wünscht die IG DHS, dass Massnahmen betreffend Emissionen aus Treibstoffen ergriffen würden.
Bei der Gruppe der Unternehmen und privaten Personen befürworten weniger als 20 % der Teilnehmenden (wovon mehr als die Hälfte nur mit gewissen Auflagen) die Anhebung des Abgabesatzes. Ausdrücklich dafür sprechen sich der Flughafen Zürich, Thomas Eiche GmbH und die ETHZ aus. Business Campaigning GmbH erklärt, dass eine solche Erhöhung nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichen Kriterien stehe, da sie die Unternehmen zu mehr Energieeffizienz motiviere. Die ETHZ und das Paul Scherrer Institut würden noch weiter gehen: Es sei besser, keinen Maximalsatz festzulegen, damit die Abgabe bei Bedarf flexibler angehoben werden könne. Eine Privatperson meint, dass sie die Weiterführung der Abgabe auf Brennstoffe ablehne, weil dieses System keinen starken Anreiz zum Energiesparen schaffe. In weiteren Bemerkungen weisen 15 Unternehmen darauf hin, dass auch bei den Treibstoffen Handlungsbedarf bestehe (z. B. Migros, Metall Service Menziken, Flumroc AG). Im Lager der Gegner einer Anhebung des Maximalsatzes finden sich u. a. AGZ Ziegeleien AG, Erdgas Innerschwyz AG, General Electric GmbH und ZZ Wancor AG. 17 dieser Teilnehmenden denken, dass eine Anhebung des Abgabesatzes die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen beeinträchtige (z. B. Energie Seeland AG, Ziegeleien Freiburg & Lausanne AG). Weiter weisen mehrere Teilnehmende die Anhebung des Maximalsatzes ab, solange die Treibstoffe nicht gleich besteuert werden (z. B. SFPI, Energie Zürichsee Linth AG). Kimberly-Clark GmbH ist der Ansicht, dass die heutige Abgabe die externen Kosten bereits abdecke. Die HKBB würde eine Senkung des Maximalsatzes begrüssen, während zwei Privatpersonen die CO2-Abgabe schlicht und einfach streichen würden. Etwas differenzierter äussern sich ein knappes Dutzend Teilnehmende, die die Anhebung des Maximalsatzes unter bestimmten Bedingungen stützen würden (z. B. Espace Real Estate AG, Faktor-Plus KI GmbH, Migros). Mehrere Teilnehmende wären mit einer Anhebung auf über 84 Franken nur einverstanden, falls alle Unternehmen zwischen der Zielvereinbarung und der Entrichtung der Abgabe wählen könnten (z. B. Coop, Lonza AG, Emmi Schweiz AG).
6.3.2 Ausnahmeregelung für emissionsintensive Unternehmen (CO2-Abgabebefreiung)
Die Weiterführung der CO2-Abgabebefreiung wird allgemein begrüsst. Auch Umweltschutzorganisationen können diese flankierende Massnahme akzeptieren, weisen aber explizit auf die eigentlich effizientere Lenkungsabgabe hin und wünschen sich eine Einschränkung des Zugangs zur Abgabebefreiung. Die meisten Vertreter der Wirtschaft argumentieren jedoch, dass man den Unternehmen die freie Wahl zwischen der Bezahlung der CO2-Abgabe und der Abgabebefreiung lassen solle.
Von den Kantonen und den Gemeinden sprechen sich fast alle Teilnehmenden (ausser BE, JU, VD und FR) für die Beibehaltung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung aus. Mehrere Teilnehmende halten sie etwa für völlig zweckmässig (z. B. ZG, SZ, TG, TI, SO). Die Städte Solothurn und Zürich halten die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung für ein wirksameres Klimaschutzinstrument als die CO2-Abgabe. Nuancierter äussern sich zwei Kantone (VD und JU), die bekräftigen, dass die Anzahl abgabebefreiter Unternehmen möglichst klein sein müsse, obwohl sie anerkennen, dass die Schweizer Unternehmen auf den internationalen Märkten dank der Abgabebefreiung nicht benachteiligt würden. Der Kanton BE spricht sich gegen die Abgabebefreiung von WKK-Anlagen aus, die für den Kanton eine indirekte Förderung für Strom aus fossilen Quellen darstelle. Für den Kanton GE müssen Abgabebefreiungen eine Ausnahme bleiben, da sie weder für die Umwelt noch für die Wirtschaft effizient seien und Marktverzerrungen schaffen würden.
30/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015