Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Beschränkung des Kreises der abgabebefreiten Unternehmen. Business Campaigning GmbH befürchtet auch, dass die Erweiterung des Kreises der abgabebefreiten Unternehmen die Wirksamkeit der Abgabe schwächen könnte. Im Lager der Gegner ist der Flughafen Genf der Ansicht, dass alle Unternehmen gleichwertigen Bedingungen zu unterstellen seien. Verschiedene Unternehmen finden, dass die Rückverteilungen allen Unternehmen zugute kommen sollte, die eine Zielvereinbarung abgeschlossen und ihre Emissionen reduziert haben (z. B. Metall Service Menziken, Flumroc AG, Metoxit AG). Ziegelwerke Roggwil AG und Saphirwerk AG fügen an, dass die Einschränkung der Rückverteilung durch den Bundesrat inakzeptabel sei.

6.3.3 Kriterien zur Befreiung von der CO2-Abgabe

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Befreiungsberechtigung aus dem Verhältnis der CO2-Abgabelast des Unternehmens zum massgebenden Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herzuleiten sei (Möglichkeit der Befreiung ab einer Nettobelastung von 1 % der Lohnsumme). Dieser Vorschlag wird von den allermeisten Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt. Tatsächlich stellen sich über 100 Teilnehmende dagegen. Das sind rund 90 % der Teilnehmenden, die in Bezug auf das vorgeschlagene Kriterium explizit Stellung genommen haben. Nur 17 Teilnehmende sind mit dem Kriterium einverstanden. Es ist darauf hinzuweisen, dass abgesehen von den Umweltschutzorganisationen und den Akteuren aus dem Verkehrsbereich in allen anderen Gruppen die ablehnende Tendenz ziemlich ausgeprägt ist. Am stärksten gegen das Kriterium ausgesprochen hat sich die Gruppe der Unternehmen und privaten Personen.

Von den Kantonen und den Gemeinden befürworten nur fünf Kantone (BE, GE, TG, TI, VD) und die Stadt Lausanne, dass das Befreiungskriterium auf dem Verhältnis der CO2-Abgabelast des Unternehmens zum massgebenden Lohn der Arbeitnehmenden basieren solle. Der Kanton VD hält dieses Kriterium für klar, transparent und einfach. Etwas differenzierter wäre der Kanton SZ mit diesem Kriterium einverstanden, falls die CO2-Abgabe im Bezug auf die massgebende Lohnsumme oder auf den Umsatz des Unternehmens progressiv erhoben würde. Doch eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden wehrt sich dagegen, dass die Befreiungsberechtigung von der Lohnsumme abhängen soll (FR, BL, AR, AI, GR, GL, ZG, SH, SG, OW, LU, VS, NW, Stadt Solothurn, Stadt Zürich). Acht Teilnehmende befürchten, dass dieses Kriterium zu nicht vorhersehbaren Marktverzerrungen führe (BL, AR, AI, GR, ZH, SH, SG, FR). Die Stadt Solothurn geht davon aus, dass die Befreiungsberechtigung für mehr Unternehmen möglich sein sollte, während 12 Teilnehmende der Meinung sind, dass alle Unternehmen auf Wunsch abgabebefreit werden könnten (BL, AR, AI, GR, ZG, SG, OW, LU, VS, NW, UR, Stadt Zürich). Sie finden, dass die Entscheidung zugunsten einer Zielvereinbarung von den Unternehmen zu treffen sei und auf ihren Überzeugungen und wirtschaftlichen Überlegungen basieren müsse.

Alle Teilnehmenden der Gruppe Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände weisen den Vorschlag zurück. EnDK, BPUK und der Schweizerische Gemeindeverband sind von der vorgeschlagenen Lösung nicht überzeugt. Der Schweizerische Städteverband sieht das genauso und befürchtet nicht vorhersehbare Verzerrungen. Sollte diese Lösung jedoch gewählt werden, wünscht sich der Verband, dass der Wert für die Befreiung (Abgabelast 1 % der Lohnsumme) auf 5 oder 10 % angehoben werde. Ausserdem sind der Schweizerische Gemeindeverband, die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone der Ansicht, dass die Entscheidung zugunsten einer Zielvereinbarung von den Unternehmen zu treffen sei und so auf dessen Überzeugung und dessen wirtschaftlichen Überlegungen basieren müsse.

Von den politischen Parteien unterstützt nur die CSPO das vorgeschlagene Befreiungskriterium. Von den Gegnern findet die CVP die vorgeschlagene Lösung zu kompliziert, während sie die BDP als ineffizient erachtet. Laut Jungfreisinnigen müsste das Befreiungskriterium anhand eines Emissionsschwellenwerts festgelegt werden, da das Reduktionspotenzial nicht mit der Lohnsumme zusammenhänge. Die GLP hält die Abgabebefreiung punkto Emissionsreduktionen für wirksam. Ohne Befreiungskriterien würden die administrativen Kosten verringert. Weiter finden GLP, FDP und BDP, dass alle Unternehmen, die sich von der Abgabe befreien lassen wollen, dies auch tun können sollen. SP, Junge Grüne

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