Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Bei den Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbänden sprechen sich alle Teilnehmenden für die Weiterführung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung aus. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, die EnDK und die BPUK halten sie für zweckmässig. Der Schweizerische Gemeindeverband fügt an, dass die Zielvereinbarungen bei einer Abgabebefreiung zu Emissionsreduktionen führen und eine zu starke Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verhindern würden. Der Schweizerische Städteverband betont, dass Abgabebefreiungen nur ausnahmsweise erfolgen und emissionsschwache Unternehmen nicht umfassen dürften.

Alle politischen Parteien äussern sich eher zugunsten der Beibehaltung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung. GLP, CVP und BDP gehen davon aus, dass Abgabebefreiungen eine Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen verhindern. GLP und BDP ergänzen, dass die Zielvereinbarungen auch zu Emissionsreduktionen führen würden. Für die CVP stellen die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung, die in einer Zielvereinbarung münden, den besten Kompromiss dar zwischen Emissionsverminderungen und einem System, das die Wirtschaft schützt. Doch CVP, FDP und BDP vertreten die Meinung, dass alle Unternehmen die Möglichkeit haben müssten, sich auf Wunsch von der Abgabe befreien zu lassen. Die CVP präzisiert, dass der Abbau staatlicher Schranken die Emissionsreduktionen wirksamer gestalten würde. SP, Grüne und Junge Grüne sind hingegen der Ansicht, dass die Möglichkeit zur Abgabebefreiung im heutigen System sinnvoll sei, dass aber der Zugang zur Abgabebefreiung eingeschränkt bleiben und gleichzeitig im Zusammenhang mit einer genügend höhen CO2-Abgabe stehen müsste. In weiteren Bemerkungen gibt die CSPO an, dass die abgabebefreiten Unternehmen keine Rückverteilung erhalten sollen, während die FDP hingegen die Rückverteilung auch für abgabebefreite Unternehmen befürwortet. Schliesslich findet die GLP, dass WKK-Anlagen nicht von der Abgabe befreit werden dürfen.

Die Dachverbände der Wirtschaft stehen der Weiterführung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung positiv gegenüber. Für Swissmem würden Abgabebefreiungen zur Wirksamkeit der CO2-Abgabe beitragen, indem sie Investitionen in die Emissionsverminderung fördern. Swisscleantech sieht in ihnen eine Möglichkeit zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit gewisser Unternehmen. Economiesuisse, Gastro-Suisse, Travail.Suisse, hotelleriesuisse und UIGEM wünschen eine Ausdehnung der Abgabebefreiungsmöglichkeiten auf alle Unternehmen. Hotelleriesuisse findet, dass allen Unternehmen aus allen Branchen, die von der CO2-Abgabe betroffen sind, eine Befreiung offenstehen sollte. Der Schweizer Bauernverband und der SGB mahnen, dass der Kreis der abgabebefreiten Unternehmen nicht vergrössert werden dürfe. Swisscleantech schlägt die gleiche Richtung ein und betont, dass die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung die Wirksamkeit der Abgabe nicht schwächen dürfen. Travail.Suisse erklärt, dass nur Unternehmen, die aktiv Reduktionen erzielen, in den Genuss von Rückerstattungen der Abgabe kommen dürften. Der SGB findet, dass abgabebefreite Unternehmen keine Rückverteilung erhalten sollten.

Bei den Akteuren aus der Energiewirtschaft sprechen sich fast alle Teilnehmenden für die Beibehaltung der Möglichkeiten zur Abgabebefreiung aus. Fünf Teilnehmende betonen insbesondere die Tatsache, dass die Befreiung dank Zielvereinbarungen Emissionsverminderungen erlaube, wobei die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gewahrt bleibe (VSG, EWL, Energie Thun AG, act, DSV). Mehrere Teilnehmende halten die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung für ein sinnvolleres Klimaschutzinstrument als die Maximierung der Erträge aus der CO2-Abgabe (z. B. Energie Wasser Bern, Regio Energie Solothurn, Energie Thun AG). Groupe E und regioGrid betonen, dass die Abgabebefreiung für die Unternehmen sinnvoll sei, für die die Abgabe eine grosse Belastung darstelle. Weiter sind vier Teilnehmende der Meinung, dass alle Unternehmen das Recht auf Abgabebefreiung haben sollten (Swiss Electricity, IGEB, SIG, VSE). Für IGEB kann das Emissionsreduktionsziel umso einfacher erreicht werden, desto mehr Unternehmen von der Abgabe befreit sind. Biomasse Suisse und SES wollen den Kreis der abgabebefreiten Unternehmen hingegen nicht weiter ausdehnen. Im Gegensatz zu allen obengenannten Teilnehmenden sprechen sich die AEE und IWB gegen die Möglichkeiten zur Abgabebefreiung aus. Die AEE ist der Ansicht, dass sie die am EHS beteiligten Unternehmen benachteilige, während IWB denkt, dass das System der Abgabebefreiung zur Benachteiligung der Produktion erneuerbarer Energien ge-

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