Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
sich für eine Zusammenlegung der Modelle aus. Ähnlich spricht sich die BDP dafür aus, dass die Unternehmen frei zwischen dem relativen Ziel21 (Modell «Harmonisierung») und dem top-down vorgegebenen Begrenzungsziel22 (Modell «Entflechtung») wählen können sollen. SP, Grüne und Junge Grüne gehen davon aus, dass die beiden Systeme grossen bürokratischen Aufwand bei geringen Emissionseinsparungen bringen. Diese drei Parteien finden ausserdem, dass die Unternehmen bei einer Verfehlung des Reduktionsziels dazu verpflichtet werden müssten, die gesamte und nicht nur einen Drittel der eingesparten Abgabe zurückzuzahlen. Weiter schlägt die GLP vor, einen Mechanismus einzuführen, der die bereits erbrachten Vorleistungen berücksichtigen könne, um zu verhindern, dass Unternehmen bestraft werden, obwohl sie ihren Energieverbrauch bereits optimiert haben.
Bei den Dachverbänden der Wirtschaft sind die meisten von keinem der beiden Modelle überzeugt. Die Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich jedoch eher für das Modell «Harmonisierung» aus, das insbesondere von SGB, öbu, dem Schweizerischen Baumeisterverband und swisscleantech bevorzugt wird. Swissmem schätzt, dass dieses Modell individuellere Lösungen zulasse und dass das Reduktionspotenzial besser berechnet werde, weil es auch Vorleistungen berücksichtige. Auch der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst, dass die Vorleistungen bereits einbezogen werden. Die Nachteile des Modells «Harmonisierung» werden jedoch auch hervorgehoben. Öbu und swisscleantech vertreten insbesondere die Meinung, dass mit dem relativen Ziel (Modell «Harmonisierung») das Risiko von zunehmend symbolischen Zielen bestehe, da alle wirtschaftlichen Massnahmen einmal ausgeschöpft seien. Den SGB überzeugen die Sanktionen nicht, weil bei einer Zielverfehlung nur 30 % der Abgabe zurückzuerstatten sei. Travail.Suisse findet auch, dass die Sanktionen verschärft werden müssten. Kein Teilnehmer spricht sich explizit für das Modell «Entflechtung» in der vorgeschlagenen Form aus.
Von den Akteuren aus der Energiewirtschaft äussert die Mehrheit der Teilnehmenden keine Meinung oder befürwortet eine Kombination der beiden Systeme. Act, DSV, IGEB und SIG bevorzugen explizit das Modell «Harmonisierung», während das Modell «Entflechtung» von AEE, Energie Wasser Bern, Gasverbund AG und Swisspower AG Unterstützung erhält. Bei den Vorteilen des Modells «Harmonisierung» heben sieben Teilnehmende die Möglichkeit hervor, individuelle Reduktionspfade festzulegen (act, Groupe E, regioGrid, SES, DSV, SIG, IGEB). Als Nachteil dieses Modells betonen Groupe E und regioGrid, der Sanktionsmechanismus sei beim Modell «Entflechtung» einfacher. Beim Modell «Entflechtung» finden Biomasse Suisse und SES, dass die administrativen Kosten tiefer sein könnten. Hinsichtlich der Nachteile des Modells «Entflechtung» erachten act und der DSV die Berechnung der Emissionsverminderungen von 10 % als nicht gangbar, weil Vorleistungen nicht einbezogen werden können. Sie gehen ausserdem davon aus, dass die Möglichkeit, ausländische Emissionsminderungszertifikate anzurechnen, für die Emissionsreduktion kontraproduktiv sei. Acht Teilnehmende geben an, keine Präferenz für ein Modell zu haben, sondern eine Kombination zu bevorzugen (Regio Energie Solothurn, VSG, EWL, Energie Thun AG, Energie 360° AG, SES, Swissolar, IGEB). Wie economiesuisse wünschen fünf Teilnehmende, dass das Modell eine Festlegung von Zielen ermögliche, die das Wachstum berücksichtigen könne, dass die Reduktionsziele individuell oder pro Unternehmensgruppe festgelegt werden könnten und dass sie auf der Basis des wirtschaftlich möglichen Emissionsreduktionspotenzials berechnet würden (Regio Energie Solothurn, VSG, EWL, Energie Thun AG, IGEB).
Von den Akteuren aus dem Verkehrsbereich hat sich die Mehrheit der Teilnehmenden zu diesem Thema nicht geäussert. Nur VCS, Pro Velo Schweiz, Fussverkehr Schweiz und CESAR haben angegeben, keinem der beiden Modelle den Vorzug zu geben. Diese vier Organisationen gehen davon aus, dass die beiden Systeme grossen bürokratischen Aufwand bei nur geringen Emissionseinsparungen bringen. VCS, Pro Velo Schweiz, Fussverkehr Schweiz und CESAR erachten es als positiv, dass das Modell «Harmonisierung» es den Unternehmen erlaube, ein individuelles Ziel festzulegen. Ebenso begrüssen
21 Das relative Ziel entspricht der Treibhausgasintensität und wird für jedes Unternehmen gestützt auf seine individuelle Potenzialanalyse und auf das Sektorziel für die Industrie individuell hergeleitet und basierend auf den erwarteten Treibhausgasemissionen, die mit der geplanten Produktionsentwicklung korrelieren, festgelegt.
22 Das top-down vorgegebene Begrenzungsziel wird in Tonnen CO eq definiert und entspricht dem Umfang der Reduktion, den 2 das Unternehmen aus dem Sektorziel für die Industrie ableitet. Ausgangspunkt bilden die effektiven Emissionen und bei bereits befreiten Unternehmen die bestehende Verminderungsverpflichtung, um erbrachte Vorleistungen zu berücksichtigen. 37/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015