Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

einen grösseren Aufwand erfordere. Obwohl kein Teilnehmer das Modell «Entflechtung» explizit unterstützt, werden einige Vorteile anerkannt. Für Business Campaigning GmbH könnte bei der Variante «Entflechtung» dank Globalziel mit geringerem Verwaltungsaufwand gearbeitet werden Die HKBB erachtet es als positiv, dass bei diesem Modell Emissionsminderungszertifikate eingesetzt werden können. Im Hinblick auf die Nachteile des Modells «Entflechtung» gehen IBB Energie AG und der Verband Aargauischer Stromversorger davon aus, dass die rein top-down ausgerichtete Festlegung des Ziels Unternehmen, die bereits Vorleistungen erbracht haben, schlechter dastehen lassen. Thomas Eiche GmbH hält das Modell «Entflechtung» für unberechenbar für die Unternehmen. Eine gewisse Anzahl Teilnehmende spricht sich für keines der beiden vorgeschlagenen Modelle aus (z. B. BASF Schweiz AG, Clariant Produkte AG, Technische Betriebe Uzwil). 17 Teilnehmende geben an, dass sie eine Kombination der beiden Modelle für interessant halten (z. B. EMS-Chemie AG, Migros, IB Langenthal AG). Die meisten dieser Teilnehmenden wollen, dass beim idealen Modell das Wachstum, die erbrachten Vorleistungen sowie ausländische Emissionsminderungszertifikate berücksichtigt würden. Mehrere Unternehmen sprechen sich für die Möglichkeit aus, Ziele individuell oder in Gruppen auf Grundlage des vorhandenen wirtschaftlichen Effizienzsteigerungspotenzials über eine Periode von 10 Jahren festzulegen (z. B. ZZ Wancor AG, Werke am Zürichsee AG).

6.4 Massnahmen zur Emissionsverminderung im Gebäudebereich

Allgemein kritisieren viele Teilnehmende, dass sich der Vernehmlassungsentwurf zu sehr auf den Gebäudebereich konzentriere. 63 Teilnehmende äussern daher den Wunsch, dass die verschiedenen Sektoren bei den Emissionsverminderungsmassnahmen ausgeglichener behandelt würden. Die Massnahmen der Vorlage betreffend den Gebäudebereich, d. h. die Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm und das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen, werden von den meisten Teilnehmenden eher zurückgewiesen.

6.4.1 Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäu-

deprogramm

Der Vorschlag zur Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm ab 2025 wird von über 60 % der Teilnehmenden, die zu diesem Punkt Stellung bezogen haben, abgelehnt. Das Lager der Gegner umfasst 116 Teilnehmende. Die Befürworter machen weniger als 40 % der Teilnehmenden aus, die sich dazu geäussert haben, d. h. insgesamt 70 Teilnehmende.

Bei den Kantonen und den Gemeinden befürwortet eine Minderheit der Teilnehmenden die Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm (AR, AI, GL, ZH, UR, SG, OW, LU, NW, Stadt Solothurn). Sie betonen, dass diese Massnahme sich aufgrund des technologischen Fortschritts und der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien erübrigen werde. 15 Teilnehmende sprechen sich jedoch gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung aus (TI, GE, JU, TG, VD, NE, BL, BS, BE, FR, SH, SZ, ZG, Stadt Zürich, Stadt Lausanne). Mehrere Teilnehmende unterstreichen die Notwendigkeit dieser Massnahme. Die Kantone JU, VD und TG sind der Ansicht, dass die Ziele im Gebäudebereich ohne das Gebäudeprogramm nicht zu erreichen sind. Auch die Kantone NE und TI sind sich über die Wirksamkeit des Gebäudeprogramms einig. Der Kanton BL erachtet das Gebäudeprogramm als nützlich für Umwelt und Wirtschaft. Sechs Teilnehmende sind der Ansicht, dass das Gebäudeprogramm keinesfalls vor der Einführung des KELS eingestellt werden dürfe (TI, GE, BS, TG, Stadt Lausanne, Stadt Zürich).

Die Mehrheit der Teilnehmenden der Gruppe Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände spricht sich für die Aufhebung der Teilzweckbindung aus. BPUK, EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone vertreten die Meinung, dass das Programm sich aufgrund des technologischen Fortschritts und der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien erübrigen werde. Der Schweizerische Städteverband spricht sich hingegen dafür aus, dass die Teilzweckbindung erst aufgehoben werden dürfe, sobald sich das KELS bewährt habe.

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