Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Von den politischen Parteien befürwortet eine Minderheit der Teilnehmenden die Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm (FDP, BDP, SVP). Die FDP empfiehlt eine Aufhebung der Bindung bereits ab 2021, da sie der Ansicht ist, dass das Gebäudeprogramm zu viele «Mitnahmeeffekte» aufweise, während die BDP eher auf ein reines Anreizsystem setzen würde. CVP und GLP sehen dies differenzierter und sprechen sich nicht gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung aus, allerdings finden sie, dass Ersatzmassnahmen zu treffen seien. Im Gegenzug stellt sich eine knappe Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Aufhebung dieser Teilzweckbindung (SP, Grüne, Junge Grüne, CSPO). Diese vier Parteien halten das Gebäudeprogramm für eines der wenigen wirklich wirksamen klimapolitischen Instrumente.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft befürwortet eine Minderheit der Teilnehmenden die Aufhebung der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm (economiesuisse, SGV, Swissmem). SGV und economiesuisse betonen die «Mitnahmeeffekte» des Programms. Economiesuisse beharrt darauf, dass die Teilzweckbindung die Anreizfunktion der CO2-Abgabe verschleiere. Eine knappe Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung aus (z. B. Centre Patronal, Travail.Suisse, Schweizer Bauernverband, USPI, bauenschweiz). Der USPI betont insbesondere, dass dieses Programm die Gebäudeeigentümer motiviere, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Bauenschweiz ist der Meinung, dass dieser Anreiz zur Sanierung nicht nur beibehalten, sondern verstärkt werden sollte. In weiteren Bemerkungen äussern sich der Schweizerische Baumeisterverband und der Schweizer Bauernverband dahingehend, dass eine enge Koordination mit dem KELS nötig sei.

In der Energiewirtschaft spricht sich eine Mehrheit von elf Teilnehmenden für die Aufhebung der Teilzweckbindung aus (z. B. Energie 360° AG, EV, IGEB, Regio Energie Solothurn, Swisspower AG, V3E). Fünf Teilnehmende sind der Ansicht, dass diese Teilzweckbindung der Fiskalneutralität schade (VSG, EWL, Energie Thun AG, DSV, V3E). Sechs Teilnehmende finden, dass Teilzweckbindungen nicht mit Anreizmassnahmen vereinbar sind (IGEB, VSG, EWL, Energie Thun AG, DSV, Energie 360° AG). Etwas differenzierter äussern sich Biomasse Suisse, Groupe E und RegioGrid. Sie sind zwar nicht wirklich gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung, halten aber die in der Vorlage vorgesehene Frist bis Ende 2025 für zu kurz. Eine knappe Mehrheit von 13 Teilnehmenden spricht sich gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm aus (z. B. AEE, Biomasse Suisse, SES, Groupe E, regioGrid, SIG). Fünf Teilnehmende betonen etwa die Unsicherheit, die diese Aufhebung ohne vorgängige Einführung des KELS nach sich ziehen würde (Swisspower AG, AEE, IWB, Swissolar, SVG). InfraWatt, SES sowie der VFS sind der Meinung, dass das grosse restliche Emissionsverminderungspotenzial im Gebäudebereich für die Beibehaltung der Teilzweckbindung spreche. Für den Schweizerischen Fachverband für Wärmekraftkopplung, InfraWatt und den VFS ist die Kombination von Lenkung und Förderung das beste Instrument.

Seitens der Organisationen des öffentlichen oder privaten Verkehrs befürworten SBB und SIAA die Aufhebung der Teilzweckbindung. VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz lehnen sie hingegen ab, weil sie das Gebäudeprogramm als wirksames Instrument erachten. Diese vier Organisationen betonen zudem, dass die Wirksamkeit dieser Massnahme noch durch eine Anhebung der CO2-Abgabe gesteigert werde. Sie sind der Ansicht, dass bei einer Einstellung des Gebäudeprogramms ein Ersatzinstrument eingeführt werden müsse.

Die elf Umweltschutzorganisationen, die sich zu diesem Thema geäussert haben, sind gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm (z. B. Klima-Allianz Schweiz, Alpen-Initiative, Pro Natura, PUSCH, BirdLife Schweiz, oeku, WWF Schweiz). Sie betonen, dass das Gebäudeprogramm ein wirksames Instrument sei und dass seine Finanzierung gesichert werden müsse, auch bei einer Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe. Zur Verbesserung des Gebäudeprogramms schlagen zehn Organisationen vor, den Anteil der Kosten für die energetische Sanierung der Gebäude, der vom Bund übernommen wird (Fördersatz), zu erhöhen, um die Mitnahmeeffekte zu verringern (z. B. Klima-Allianz Schweiz, Greenpeace Schweiz).

In der Gruppe der sonstigen Organisationen befürwortet eine Minderheit von 24 Teilnehmenden die Aufhebung der Teilzweckbindung (z. B. Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung, Aqua Nostra Schweiz, CCIG, SVBK). Für Swiss Textiles und ECO SWISS wäre dies endlich die Chance, dass die

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