Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
CO2-Abgabe auf Brennstoffe zu einer echten Lenkungsabgabe werden könne. Scienceindustries sieht dies ähnlich und spricht sich grundsätzlich gegen Förderprogramme aus. Etwas differenzierter befürworten Fromarte, IG DHS und Swiss Engineering die Aufhebung der Teilzweckbindung der Abgabeeinnahmen, gleichzeitig aber auch die Weiterführung des Gebäudeprogramms. Eine Mehrheit von 31 Teilnehmenden dagegen lehnt die Aufhebung der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm ab (z. B. AWV, Akademien der Wissenschaften Schweiz, SAB, Bio Suisse, SMV, Prométerre, Wald Schweiz). Acht dieser Teilnehmenden halten das Gebäudeprogramm für eine wirksame klimapolitische Massnahme (z. B. Helvetas Swiss Intercooperation, Alliance Sud, Fastenopfer). Holzindustrie Schweiz, Isolsuisse, die Akademien der Wissenschaften Schweiz, Bio Suisse sowie Entwicklung Schweiz finden, dass die Bindung keinesfalls so rasch aufzuheben sei (einigen Teilnehmenden zufolge auf keinen Fall vor 2025), weil der Gebäudebereich ein grosses verbleibendes Emissionsverminderungspotenzial aufweise. AWV, Wald Schweiz und Holzbau Schweiz betonen, dass dieses Programm grossen politischen Rückhalt geniesse, während der HEV betont, dass das Programm die Energieeffizienz fördere und daher für die Hauseigentümer nützlich sei. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz heben die Tatsache hervor, dass das Gebäudeprogramm anders als eine Lenkungsabgabe eingreifen könne, falls Kapital fehle, was einige Gebäudeeigentümer motivieren könnte, in die Energieeffizienz ihrer Infrastrukturen zu investieren.
Von den Privatpersonen und den Unternehmen spricht sich eine Minderheit von 24 Teilnehmenden explizit für die Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm aus (z. B. EMS-Chemie AG, Energie Seeland AG, Flughafen Zürich, General Electric GmbH, HKBB, KFN, Paul Scherrer Institut). Acht Teilnehmende finden, dass solche Systeme nicht mit der Idee von Anreizmassnahmen vereinbar seien (z. B. Technische Betriebe Uzwil, Kimberly-Clark GmbH). Des Weiteren sprechen sich sechs Unternehmen grundlegend gegen Förderprogramme aus, die die Staatsausgaben tendenziell in die Höhe treiben könnten (z. B. BASF Schweiz AG, Syngenta Crop Protection AG). Fünf Unternehmen weisen auf die grossen Mitnahmeeffekte des Gebäudeprogramms hin (z. B. StWZ, Energie AG, Energie Seeland AG). Etwas differenzierter lehnen Coop, Bell AG, Migros und KFN die Aufhebung der Teilzweckbindung nicht ab, wünschen sich aber die Weiterführung des Gebäudeprogramms. Coop, Migros und Bell AG sind der Meinung, dass ein Förderinstrument wie die CO2-Abgabe nur funktionieren könne, wenn die vollständige Rückverteilung der Einnahmen der Abgabe gewährleistet ist. Eine knappe Mehrheit von 27 Teilnehmenden ist jedoch gegen die Aufhebung der Teilzweckbindung der Einnahmen der Abgabe für das Gebäudeprogramm (z. B. AG Ziegelwerke Muri, Energie Zürichsee Linth AG, ETHL, IBB Energie AG, ZZ Wancor AG). Sechs Teilnehmende sind der Meinung, dass diese Fördermassnahmen für die Verminderung der hohen CO2-Emissionen des Gebäudebereichs notwendig seien (Espace Real Estate AG, Faktor-Plus KI GmbH, Metall Service Menziken, Swiss Krono AG, ETHZ, Flumroc AG). Sieben Teilnehmende erachten ein Instrument, das die Kantone anrege, Gebäude zu sanieren und zu optimieren, als positiv (z. B. Keller AG Ziegeleien, Metoxit AG). Die ETHL hält das Gebäudeprogramm für eine wesentliche Erweiterung der CO2-Abgabe, ohne die die Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage wären, Renovationen durchzuführen, während die Kantone nur wenig Handhabe hätten, um sie dazu zu zwingen. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass Energie Zürichsee Linth AG, Erdgas Innerschwyz AG, IB Aarau AG und Wynagas AG die Aufhebung der Teilzweckbindung hauptsächlich wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem KELS ablehnen.
6.4.2 Subsidiäres Verbot fossiler Heizungen
Das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen wird von einer deutlichen Mehrheit der Teilnehmenden abgelehnt (126 Gegner, 68 Befürworter). Die Gruppe der Unternehmen und der Privatpersonen, die die meisten Teilnehmenden umfasst, trägt viel zu diesem Ergebnis bei. Die anderen Gruppen waren bei ihrer Stellungnahme ausgeglichener. Die Kantone und die Gemeinden sowie die Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände tendieren eher zu einer Ablehnung, während sich hingegen die Umweltschutzorganisationen, die Akteure aus dem Verkehrsbereich und die sonstigen Organisationen eher für ein subsidiäres Verbot aussprechen. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für den Fall, dass
41/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015