Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
ein Verbot fossiler Heizungen ausgesprochen würde, wird von der Mehrheit der Teilnehmenden, die dazu Stellung bezogen haben, unterstützt.
Bei den Kantonen und den Gemeinden befürwortet eine Minderheit der Teilnehmenden das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen (BS, SH, GE, VD und VS). Die Kantone SH, GE und VD erklären, dass ein solches subsidiäres Verbot rasch eingeführt werden müsse. Der Kanton VS vertritt überdies die Meinung, dass diese Möglichkeit einen Impuls und eine klare Botschaft vermitteln könne. Der Kanton BS spricht sich ebenfalls für dieses mögliche Verbot aus, ausser es liegen wirtschaftliche oder technische Gründe dagegen vor. Eine deutliche Mehrheit von Kantonen und Gemeinden sieht dies anders und lehnt das Vorhaben des subsidiären Verbots fossiler Heizungen ab (AG, AI, AR, BL, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH, Gemeinde Flühli Sörenberg, Stadt Solothurn). Laut 16 Kantonen oder Gemeinden greife ein solches Verbot in die kantonalen Kompetenzen ein (z. B. BL, AR, BL, FR, OW, ZH). 13 Teilnehmende erachten das subsidiäre Verbot wegen der im Gebäudebereich bereits getroffenen Massnahmen und auch wegen der CO2-Abgabe auf Brennstoffe als sinnlos. Diese Massnahmen seien längerfristig wirksamer und die fossilen Heizungen würden auch ohne subsidiäres Verbot an Attraktivität einbüssen (z. B. AI, GR, GL, TI, SG). Elf Kantone sind der Ansicht, dass zuerst andere Emissionsverminderungsmassnahmen zu ergreifen seien, bevor ein subsidiäres Verbot fossiler Heizungen ins Auge gefasst werde (z. B. LU, NW, OW). Der Kanton FR würde etwa Fördermassnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs vorziehen. Die Kantone SO und BE sowie die Städte Solothurn und Lausanne möchten Erdgas vom subsidiären Verbot fossiler Heizungen ausnehmen. Der Kanton SO erklärt, dass die Nutzung von Erdgas eine Verminderung der CO2-Emissionen erlaube und daher grosses Innovationspotenzial berge. Der Kanton BE gibt an, dass Erdgas als Übergangslösung dienen oder im Mix mit anderen Energiequellen die Emissionen verringern könne. Die Kantone SO, FR, BE und SH sowie die Städte Lausanne und Zürich sprechen sich explizit für die im Entwurf erwähnte Ausnahmeregelung zum subsidiären Verbot fossiler Heizungen aus. Der Kanton FR hält diese Ausnahmeregelung bei einem Verbot für unerlässlich. Die Kantone GE und VD lehnen die Ausnahmeregelung nicht ab, sind aber der Ansicht, dass es sich wirklich um Ausnahmen handeln müsse. Der Kanton GE betont weiter, dass der Stand der Technik viele Möglichkeiten biete und dass Ausnahmen in vielen Fällen Tür und Tor für weitere Erleichterungen öffnen würden.
In der Gruppe Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände spricht sich der Schweizerische Städteverband für das Verbot aus, zumal es nur bei einer Verfehlung der Emissionsverminderungsziele auf den Plan trete. Dagegen stellen sich jedoch die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Sie halten ein solches subsidiäres Verbot wegen der existierenden Massnahmen im Gebäudebereich und der CO2-Abgabe für unnötig. Die BPUK und die EnDK schlagen vor, als Alternative zum Verbot das Streichen der Unterhaltskosten für fossile Heizsysteme bei den Steuern zu prüfen. Die Ausnahmeregelung zum Verbot stösst beim Schweizerischen Städteverband auf Zustimmung, obwohl damit ein grosser Arbeitsaufwand verbunden sei. Dieser Teilnehmende ist ausserdem der Ansicht, dass Erdgas allenfalls bei der Ausnahmeregelung zu berücksichtigen sei, weil dieser Energieträger ein Emissionsreduktionspotenzial berge. Die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone lehnen bei einem Verbot fossiler Heizungen auch eine Ausnahmeregelung ab.
Die politischen Parteien sind beim subsidiären Verbot fossiler Heizungen geteilter Meinung. SP, Grüne, Junge Grüne, BDP und GLP begrüssen den Vorschlag. SP, Grüne und Junge Grüne finden gar, dass der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Massnahme zu spät angesetzt sei und dass dieser auf 2023 vorverschoben werden müsse. Die Grünen sind ihrerseits der Meinung, dass das Verbot nicht nur subsidiär sein solle. Die GLP findet die Idee eines subsidiären Verbots zwar einfach, sinnvoll und wirkungsvoll, zieht eine Methode, die auf Anreize basiert, jedoch vor. CSPO, FDP, CVP und SVP sowie die Jungfreisinnigen lehnen das subsidiäre Verbot ab. CSPO und FDP denken, dass ein solches Verbot wegen der anderen Massnahmen in diesem Bereich unnötig sei. Die CSPO fügt an, dass dieses Verbot einen zu grossen Eingriff in die Eigentums- und die Wirtschaftsfreiheit darstelle. Die CVP vertritt die Meinung, dass die neuen Technologien im Heizungsbereich noch Zeit bräuchten, um sich zu etablieren. Sie findet ausserdem, dass ein solches Verbot mit vielen Ausnahmen bürokratisch aufwändig sei und ein falsches Signal sende. Die SVP lehnt diese Idee nicht nur ab, sondern bekämpft sie auch, weil sie
42/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015