Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
einen staatlichen Übergriff darstelle. Bei der Ausnahmeregelung für den Fall einer Einführung des subsidiären Verbots zeigen sich alle Parteien ausser FDP und SVP mehr oder weniger dafür. Die BDP äussert sich vollständig positiv dazu wie die CSPO, die aber findet, dass sensible Infrastrukturen wie etwa die Notstromversorgung von Spitälern vom Verbot ausgenommen werden sollten. SP, Grüne und Junge Grüne sind ebenfalls der Ansicht, dass Ausnahmen möglich sein sollten, dass sie aber möglichst wenige Gebäude betreffen sollten. Laut GLP dürfte für neue Gebäude keine Ausnahme vom subsidiären Verbot gelten.
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft spricht sich nur der SGB für das subsidiäre Verbot fossiler Heizungen aus. Einige Verbände äussern sich sehr differenziert zur Frage, etwa der Schweizer Bauernverband, der dem Vorschlag nur zustimmt, falls das subsidiäre Verbot nur Neubauten betreffe. Die USPI sieht das ähnlich und befürwortet das subsidiäre Verbot für neue Gebäude, sofern technisch machbar und falls die Kosten diejenige fossiler Heizungen nicht übersteigen. Die anderen Teilnehmenden sprechen sich gegen den Vorschlag aus (economiesuisse, Centre Patronal, Swissmem, GastroSuisse, Travail.Suisse, Schweizerischer Baumeisterverband). Centre Patronal und economiesuisse lehnen jegliches Technologieverbot ab. Swissmem und GastroSuisse betonen, dass der Einbau einer nicht-fossilen Heizung kompliziert und kostspielig sein könne. Für den Schweizerischen Baumeisterverband wäre dieses subsidiäre Verbot ein nicht annehmbarer Eingriff in die Wahlfreiheit von Privatpersonen und Unternehmen. Travail.Suisse sieht dies ähnlich und findet, dass vor einem solchen Verbot andere Massnahmen zu treffen seien. Es sei besser, für neue Gebäude ein Anreizsystem zu schaffen. Gemäss Centre Patronal sei die Anzahl der vom Verbot betroffenen Heizungen viel zu hoch. Economiesuisse denkt, dass die Schweiz punkto Innovation bei den Heizungen auf dem richtigen Weg sei, dass aber ein Verbot diese Dynamik hemmen könnte. Für die Ausnahmeregelung zum subsidiären Verbot spricht sich eine Mehrheit der Teilnehmenden aus (bauenschweiz, Gastro-Suisse, Schweizer Bauernverband, SGV, Travail.Suisse).
Von den Akteuren aus der Energiewirtschaft sprechen sich zwölf Teilnehmende für den Vorschlag aus (z. B. AEE, IWB, VFS, Ökostrom Schweiz). FWS und SVG sind der Ansicht, dass Alternativen zu fossilen Heizungen vorhanden seien und dass ein Verbot einen notwendigen Impuls geben könnte. Für Swissolar und SES soll das Verbot keine subsidiäre Massnahme sein und rasch in Kraft treten. Allerdings lehnt eine Mehrheit der Teilnehmenden das subsidäre Verbot ab (z. B. Biofuels Schweiz, Biomasse Suisse, Energieforum Schweiz, SIG). IGEB und Energieforum Schweiz legen dar, dass dieses Verbot das technologische Innovationspotenzial schwäche und die Energieversorgungssicherheit gefährde. Swissoil hält das Verbot angesichts der sehr grossen Anzahl fossiler Heizungen in der Schweiz für übertrieben. Zehn Teilnehmende äussern sich zur Ausnahmeregelung zum subsidiären Verbot dahingehend, dass Gasheizungen oder Heizungen, die Gas und andere Energiequellen kombinieren, vom Verbot nicht betroffen sein sollten (z. B. Swisspower AG, Regio Energie Solothurn, VSG, regioGrid). Des Weiteren rufen sechs Teilnehmende zur Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf (Groupe E, regioGrid, SES, Schweizerischer Fachverband für Wärmekraftkopplung, InfraWatt, Swissoil). Groupe E und regioGrid schlagen vor, die vorgeschlagenen Ausnahmen um Gebäude zu erweitern, die über eine sehr leistungsfähige thermische Gebäudehülle verfügen. Fünf Teilnehmende sprechen sich hingegen für eine strenge Ausnahmeregelung aus (AEE, Ökostrom Schweiz, Swissolar, SVG, VFS).
In der Gruppe der Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs befürworten VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz das subsidiäre Verbot. Diese vier Organisationen betonen, dass wirtschaftliche Gründe für die Massnahme sprechen, die in einigen Ländern bereits umgesetzt wurde. Sie sind weiter der Ansicht, dass dieses Verbot nicht nur eine subsidiäre Massnahme sein soll, und möchten das Inkrafttreten auf 2025 vorverschieben. SBS und AGVS lehnen das subsidiäre Verbot hingegen ab. SBS geht davon aus, dass die im Gebäudebereich bereits getroffenen Massnahmen und die CO2-Abgabe längerfristig wirksamer seien und die fossilen Heizungen an Attraktivität einbüssen würden. SIAA lehnt das subsidiäre Verbot ab, falls auch die WKK-Anlagen davon betroffen wären.
Von den Umweltschutzorganisationen, die Stellung genommen haben, halten alle Teilnehmenden ein solches Verbot für sinnvoll (z. B. BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz, WWF Schweiz, Grands-parents pour le climat). Sie sind weiter der Ansicht, dass das Verbot keine subsidiäre Massnahme sein
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