Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 14 Seiten
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Für die Schweiz ist das Übereinkommen am 12. November 2015 in Kraft getreten. Auch in der Schweiz sind gewisse Gruppen von Hausangestellten (Migranten, Jugendliche, Hausangestellte, die im Haushalt ihres Arbeitgebers leben) besonderen Risiken ausgesetzt, die gemäss dem Ziel der Übereinkommens spezifische Massnahmen erfordern. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom 28. August 2013 festgehalten, dass die Schweiz im internationalen Vergleich über ein ausgefeiltes System zum Schutz von Hausangestellten verfüge, wobei der NAV Hauswirtschaft ein wichtiges Element dieses Systems darstelle. Der NAV Hauswirtschaft trägt dazu bei, im Sinne des Übereinkommens Nr. 189 Hausangestellte vor Missbräuchen zu schützen, wenngleich er ein Instrument der FlaM und nicht die Umsetzung des Übereinkommens Nr. 189 darstellt.
2 Entwicklungen in der Hauswirtschaft
2.1 Zuwanderung in der Hauswirtschaft
Das Arbeitsangebot in dieser Berufsgattung hat sich über die letzten Jahre ausgeweitet, was auch auf die steigende Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Dienstleistungen zurückzuführen ist. So nimmt z.B. die Zahl der betreuungsbedürftigen Betagten in der Schweiz aus demographischen Gründen zu, während gleichzeitig die zeitlichen und personellen Ressourcen der Familienmitglieder, welche früher diese Arbeiten wahrgenommen haben, abnehmen.8 Auch die heute deutlich höhere Arbeitsmarktpartizipation der Frauen in der Schweiz führt dazu, dass Schweizer Haushalte gewisse Arbeiten heute nicht mehr selber ausführen sondern extern „einkaufen“. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, spielt auch die Zuwanderung eine wichtige Rolle.
Abbildung 1: Zuwanderung in die Berufsgruppe „Hauswirtschaftsberufe“ gemäss ZEMIS (Bewilligungspflichtige Zuwanderung nach Herkunftsland)
4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Drittstaaten EU17/EFTA EU10
8 Siehe Bericht des Bundesrates vom 29. April 2015 in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=57057