Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 14 Seiten
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angezeigt. Die TPK Bund schlägt vor, die Mindestlöhne der Nominallohnentwicklung15 2013, 2014 und 2015 anzupassen, d.h. eine Erhöhung um 1.9 Prozent. Die untenstehende Tabelle zeigt die NAV-Löhne mit den obligatorischen Zuschlägen (4 Wochen Ferien und 1 Feiertag) bei einer Anpassung um 1.9 Prozent. Aus den oben dargelegten Gründen beantragt die TPK Bund, mit der Verlängerung des NAV Hauswirtschaft die Mindestlöhne um 1.9 Prozent zu erhöhen.
Mindestlöhne bei Anpassung um 1.9 Prozent Lohnkategorie gemäss Mindestlohn Mindestlohn Art. 5 NAV Mindestlohn neu ohne 4 Wochen neu inkl. Hauswirtschaft aktuell Zuschläge Ferien 1 Feiertag Zuschläge
Ungelernt 18.55 18.90 1.57 0.08 20.55 Ungelernt mit 4. Jahren
Berufserfahrung oder
EBA 20.35 20.75 1.73 0.09 22.55
Gelernt mit EFZ 22.40 22.85 1.90 0.10 24.85
3.5 Formelles
Gemäss Art. 360a OR folgt der Erlass eines NAV mit Mindestlöhnen auf Antrag der TPK an die zuständige Behörde. Auf Ebene Bund ist die TPK Bund dafür zuständig, dem Bundesrat einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung des NAV Hauswirtschaft zu unterbreiten. Mit dem Beschluss vom 22. Juni 2016 beantragt die TPK Bund dem Bundesrat die Verlängerung NAV Hauswirtschaft um drei Jahre. Zudem beantragt die TPK Bund, die geltenden Mindestlöhne um 1.9 Prozent zu erhöhen.
4 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Artikel 5 Absatz 1 Höhe des Mindestlohnes
Dieser Absatz enthält die neuen Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft aufgrund der Anpassung an die Nominallohnentwicklung 2013-2015.
Artikel 9 Absatz 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Der bisherige Artikel 9 wird um einen Absatz 3 ergänzt, wonach die Geltungsdauer dieser
Verordnung bis zum 31. Dezember 2019 verlängert wird.
15 Nominallohnentwicklung: 2013 (+ 0.7%) 2014 (+0.8 %) 2015 (+0.4 %)