Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 14 Seiten

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Grundlohn plus Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn angestellt und gilt allgemein als anerkannte Methode zur Berechnung resp. zum Vergleich von Mindestlöhnen13.

Abbildung 5 vergleicht die Lohnspanne innerhalb ausgewählter Gesamtarbeitsverträge für verschiedene Profile mit den Mindestlöhnen des NAV-Hauswirtschaft (aktuell und angepasste Version). Es handelt sich dabei um Stundenlöhne inklusive Zuschläge für Feiertage und Ferien sowie – falls vorgesehen – 13. Monatslohn.

Abbildung 5: Mindestlöhne inklusive Zuschläge in Referenzbranchen im Vergleich

29.00

28.00

27.00

26.00

25.00 24.85

24.00

23.00

22.00

21.00

20.55

20.00

19.00

18.00

17.00

16.00

15.00

Personalverleih Gastgewerbe Reinigungsgewerbe Hauswirtschaft GE NAV-Hauswirtschaft NAV Hauswirtschaft

aktuell mit Anpassung

Minimum Maximum

Aus der obigen Abbildung wird ersichtlich, dass eine Anpassung der Mindestlöhne im NAV-Hauswirtschaft um 1.9% gemäss Nominallohnentwicklung die Minimallöhne der Branchen nicht übersteigt und damit die Interesse dieser Branchen nicht tangiert.14

Aus Tabelle 2 im Anhang ist die Höhe der Mindestlöhne in den Branchen Reinigung, Personalverleih und Gastgewerbe sowie im NAV des Kantons Genf ersichtlich. Vor diesem Hintergrund ist drei Jahre nach der letzten Erhöhung eine Anpassung der Mindestlöhne

13 Siehe z.B. ave GAV für den Personalverleih, Anhang 2, sowie Weisung des SECO zum Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

14 L-GAV Gastgewerbe: Kalkulation Stundenlöhne für 2016, normale Gastgewerbliche Betriebe, 42-h- Woche, Stufe Ia, Stufe II, Stufe IIIa, Sufe IV. GAV Personalverleih: Kalkulation Stundenlöhne für 2017, Ungelernte, Angelernte, Gelernte, 20 bis 49 Jahre, normale Region. GAV Reinigungsgewerbe Deutschschweiz: Kalkulation Stundenlöhne, für das Jahr 2017, Unterhaltsreinigerin I, Spitalreinigerin I, Spezialreinigerin I und II, Zuschlag für Ferien (8.3333%), Zuschlag für Feiertage (1.2% für Unterhaltsreinigerinnen, ansonsten 3.3%).