Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 14 Seiten

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Mindestlöhne in Branchen mit ave GAV (v.a. Reinigungs- und Gastgewerbe) bildeten zusammen mit den Löhnen aus Dienstleistungsbranchen mit GAV, welche nicht allgemeinverbindlich erklärt sind den Massstab für die Festlegung der Löhne im NAV. Hinzu kamen die kantonalen NAV, welche Löhne oder Lohnempfehlungen für Hausangestellte erlassen hatten. Das gesetzliche Gebot der Wahrung der berechtigten Interessen anderer Branchen fand auch bei der erstmaligen Lohnanpassung Beachtung. Der Bundesrat entschied sich im Jahre 2013 auf Antrag der TPK Bund für eine Anpassung der Mindestlöhne. Diesbezüglich orientierte er sich an der Nominallohnentwicklung der Jahre 2011 und 2012 (insgesamt +1.8%). In Abbildung 4 wird die Entwicklung des NAV-Mindestlohnes für Ungelernte der Nominallohnentwicklung gegenübergestellt. Hätte der NAV-Mindestlohn mit der Nominallohnentwicklung der Gesamtwirtschaft mitgehalten, würde er Ende 2015 bei rund 18.90 CHF pro Stunde liegen (ohne Ferien- und Feiertagzuschläge sowie 13. Monatslohn).

Abbildung 4: Bisherige Nominallohnentwicklung und Anpassung der Mindestlöhne (BFS, Lohnindex)

18.95

18.90

18.85

18.80

18.75

18.70

18.65

18.60

18.55

18.50

18.45 Verlängerung des NAV und Erhöhung der Mindestlöhne per 01.01.2014 18.40

18.35

18.30

18.25

18.20

18.15

18.10 Inkrafttreten des NAV-Hauswirtschaft per 01.01.2011

18.05

18.00

01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015

Nominallohnentwicklung (Gemäs Lohnindex BFS)

Nimmt man die Nominalentwicklung als Massstab, so beziffert sich der aktuelle Anpassungsbedarf der Mindestlöhne auf 1.9 Prozent (ca. 45 Rappen). Die Erhöhung der Mindestlöhne würde somit in einer ähnlichen Grössenordnung ausfallen wie bei der erstmaligen Verlängerung im Jahr 2013. Angesichts der negativen Teuerung liegt das reale Lohnwachstum zwischen 2013 und 2015 bei 3.3 Prozent12. Tabelle 2 im Anhang zeigt die NAV-Löhne mit und ohne den obligatorischen Zuschlägen (4 Wochen Ferien und 1 Feiertag) bei einer Anpassung an die Nominallohnentwicklung 2013-2015. Der Vergleich der Minimallöhne mit den tangierten Branchen wurde schon in der Expertengruppe zur Erarbeitung des Entwurfs des NAV auf Basis

12 Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex