Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten

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Für eine befristete Verlängerung bis Ende 2020 sprechen sich aus: Eine Minderheit der Kantone (11 Kantone: AG, BL, BS, NW, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH), die Hälfte der Parteien (FDP, glp, SPS), der SSV, zwei gesamtschweizerische Arbeitnehmerorganisationen (SGB, Travail.Suisse), eine der übrigen angeschriebenen Organisationen (TREUHAND SUISSE) sowie 2 weitere Verbände (Schweizerischer Seniorenrat, Suissetec). FDP, glp und Suissetec befürworten eine Verlängerung, falls der Sondersatz nicht aufgehoben wird.

Für eine 10-jährige Verlängerung des Sondersatzes sprechen sich aus: sgv, Centre Patronal und Chambre vaudoise des arts et métiers.

4.1 Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Zusammenfassung

Bis auf 2 Parteien (FDP, glp) und einen Wirtschaftsverband (Suissetec) wird die Weiterführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen einhellig befürwortet. Der starke Franken, der schnelle Strukturwandel, das hohe inländische Kostenniveau und das schwierige wirtschaftliche Umfeld in den Herkunftsländern der Gäste haben insbesondere in den alpinen Tourismusregionen zu einem starken Rückgang der Gästezahlen geführt. Ein Sondersatz sei auch deshalb gerechtfertigt, weil der Grossteil der Hotelgäste aus dem Ausland stammt und es sich somit um eine Exportbranche handle. Verschiedentlich ins Feld geführt wurde auch der Umstand, dass in fast allen EU-Staaten für Beherbergungsleistungen ebenfalls ein Sondersatz gilt. Sodann habe die Weiterführung des Sondersatzes keine Steuermindereinnahmen zur Folge. Angesichts der grossen Herausforderungen sei es nicht vertretbar, der Branche eine zusätzliche steuerliche Last aufzuerlegen. Obwohl sie sich für eine Beibehaltung des Sondersatzes über das Jahr 2017 hinaus aussprechen, würden es die Kantone NW, TG, ZH, der sgv sowie TREUHAND SUISSE vorziehen, den administrativen Aufwand durch die Einführung eines Einheitssatzmodells zu senken.

FDP, glp und Suissetec erachten eine Verlängerung als nicht gerechtfertigt, weil der Sondersatz für Beherbergungsleistungen eine strukturpolitische Massnahme sei, die die Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermöge. Sie sprechen sich dafür aus, einen erneuten Anlauf für ein Einheitssatzmodell zu nehmen.

Zustimmung

Kantone

Alle 26 Kantone stimmen zu, den Sondersatz über das Jahr 2017 hinaus zu verlängern. Begründet wird dies mit den Schwierigkeiten, denen die Tourismusbranche im Allgemeinen und die Beherbergungsbranche im Besonderen aktuell ausgesetzt sind. Erwähnt werden insbesondere der schnelle Strukturwandel, der starke Franken, die Standortgebundenheit, das Vorhandensein von Sondersätzen für die Beherbergungsbranche in fast allen EU-Ländern und das hohe Kosten- und Preisniveau. AI, AR, BE, GR, JU, TI und VS weisen auf die erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung der Tourismusbranche für ihren Kanton oder zumindest für Teile ihres Kantons hin.

Parteien

BDP, CVP, SPS und SVP sprechen sich für eine Verlängerung des Sondersatzes aus. BDP, CVP und SVP begründen dies insbesondere mit dem schnellen Strukturwandel und dem starken Franken. Die Tourismusbranche stehe unter grossem Kostendruck, ohne diesem wie andere Branchen durch Verlagerung ihrer Produktion ins Ausland ausweichen zu können.