Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten

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kern. Volk und Politik hätten im Übrigen mehrmals am Status Quo bei der Mehrwertsteuer festgehalten; eine definitive Verankerung des Sondersatzes komme diesem Wunsch nach. Gemäss Gastrosuisse wird zudem durch die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes die finanzielle Planungssicherheit für den Bund erhöht. Sie betont ferner, dass ein wichtiger Anteil der Mehrwertsteuereinnahmen auf das Gastgewerbe zurückzuführen ist. Ausserdem werde durch die Verankerung des Sondersatzes die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhöht.

Für die SAB würde eine befristete Verlängerung die touristischen Leistungsträger vor eine schwierige Situation stellen. Die langfristige Planungssicherheit, die für die Investitionstätigkeit von grosser Bedeutung sei, könne nur mit einer dauerhaften Verankerung des Sondersatzes verbessert werden. Davon würden auch die vom Tourismus abhängigen Branchen profitieren. Ausserdem sei zu berücksichtigen, dass insbesondere im Berggebiet gewisse Gemeinden zu fast 100 Prozent vom Tourismus abhängen.

Der SGV befürwortet eine dauerhafte Verankerung unter anderem deshalb, weil dies jene Gemeinden stärke, die in hohem Masse von den Einkünften aus dem Tourismus abhängig seien.

Die Fédération des Entreprises Romandes erachtet es als wenig wahrscheinlich, dass der Franken sich in der Zukunft abschwächen wird und geht somit davon aus, dass die wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche auch langfristig gesehen schwierig bleiben wird. Sie befürwortet deshalb eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes.

Befristete Verlängerung des Sondersatzes

Kantone

11 Kantone (AG, BL, BS, NW, SO, SZ, TG, VD, UR, ZG und ZH) sprechen sich für eine befristete Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2020 aus. Nicht nur die Beherbergungsbranche, sondern alle Exportbranchen seien vom starken Franken betroffen. Der Sondersatz stelle somit eine Privilegierung dar und solle als strukturpolitisches Instrument regelmässig überprüft werden und unter politischer Beobachtung bleiben. Dies auch darum, weil der Sondersatz in der Vergangenheit der Beherbergungsbranche nicht geholfen habe, ihre Probleme nachhaltig zu lösen.

Eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes würde gemäss BL den Bundeshaushalt unnötig belasten, womit das Risiko von Kostenverschiebungen zu Lasten der Kantone steige.

Für SO kommt der Sondersatz einer Subvention gleich und muss als solche bei geänderten währungsbedingten Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche neu beurteilt werden.

NW, TG und ZH befürworten einen einheitlichen MWST-Satz für alle Branchen. Für ZH sprechen vor allem Effizienz- und Wachstumsüberlegungen für die Einführung eines Einheitssatzes. ZG befürchtet, dass dauerhafte Sondersätze das langfristige Ziel einer umfassenden Vereinfachung der Mehrwertsteuer erschweren oder gar verhindern.

Für VD hängt die Wettbewerbsfähigkeit des Beherbergungssektors vor allem vom Preis-Leistungs-Verhältnis ab. VD lädt deshalb Bundesrat und Parlament ein, über eine Anpassung des Mandats der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit nachzudenken und ihr zu erlauben, zinslose Darlehen zu gewähren. Hierzu wäre Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) anzupassen.