Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten
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Zusammenfassung
Der befristete Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage der Tourismusbranche eingeführt und seither insgesamt fünfmal verlängert. Die aktuelle Frist läuft Ende 2017 aus.
Nationalrat Dominique de Buman reichte am 11. März 2015 die parlamentarische Initiative 15.410 ein, um den Sondersatz künftig definitiv im Gesetz zu verankern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat am 25. Oktober 2016 mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen einen entsprechenden Vorentwurf verabschiedet.
An der vom 7. November 2016 bis zum 20. Februar 2017 dauernden Vernehmlassung haben alle 26 Kantone, 6 Parteien (BDP, CVP, FDP, glp, SPS und SVP), 13 eingeladene Verbände und Organisationen sowie 44 weitere Verbände, Organisationen und Unternehmen, praktisch ausschliesslich aus der Tourismusbranche stammend, teilgenommen.
Die Verlängerung des Sondersatzes über den 31. Dezember 2017 hinaus findet fast ungeteilte Zustimmung. Begründet wird dies insbesondere mit den aktuellen Schwierigkeiten der Tourismusbranche infolge des schnellen Strukturwandels, des starken Frankens und des hohen inländischen Kostenniveaus. Ins Feld geführt wird auch, dass die Beherbergungsbranche durch die hohe Zahl ausländischer Gäste „Exportcharakter“ habe, dass die meisten EU-Länder ebenfalls einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen kennen, und dass die Weiterführung des Sondersatzes keine Steuermindereinnahmen für den Bund zur Folge habe. Einzig die FDP und die glp sowie Suissetec sprechen sich dafür aus, die Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2018 dem Normalsatz zu unterstellen, denn der Sondersatz sei eine strukturpolitische Massnahme, die die Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermöge.
15 Kantone, 3 Parteien, 8 zur Vernehmlassung eingeladene Dachverbände und sonstige Verbände und Organisationen sowie die weiteren eingegangen Stellungnahmen aus der Tourismusbranche sprechen sich für eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes aus. Nach 20 Jahren mit insgesamt 5 Verlängerungen sei es an der Zeit, eine definitive gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Tourismusbranche sei dringend auf Planungssicherheit angewiesen. Aufgrund der hohen Preiselastizität der Nachfrage wäre es für die Unternehmen nicht möglich, die Steuersatzerhöhung auf die Gäste zu überwälzen. Da bereits heute viele Unternehmen Verluste erleiden, sei die Mehrbelastung von 200 Mio. Franken für die Branche nicht tragbar.
11 Kantone, 3 Parteien 4 zur Vernehmlassung eingeladene Dachverbände und sonstige Verbänden und Organisationen sowie 2 weitere Organisationen wollen den Sondersatz nur befristet bis Ende 2020 verlängern. Der Sondersatz stelle eine Privilegierung dar und solle als strukturpolitisches Instrument regelmässig überprüft werden und unter politischer Beobachtung bleiben.
Der sgv, das Centre Patronal und die Chambre vaudoise des arts et métiers sprechen sich wegen der Planungssicherheit für eine 10-jährige Verlängerung des Sondersatzes aus.
FDP, glp, BDP, die Kantone NW, TG, ZH sowie der sgv und TREUHAND SUISSE würden ein Einheitssatzmodell vorziehen, um den administrativen Aufwand der Unternehmen deutlich zu senken.