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Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten

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halten. Ausserdem hätte die definitive Verankerung gegenüber der aktuellen Situation keine zusätzlichen Kosten für die Bundeskasse zur Folge.

FR weist darauf hin, dass die Tourismusbranche sehr preissensibel sei und mit dem Sondersatz auf effiziente Art und Weise ihre internationale Konkurrenzfähigkeit unterstützt werde. Die Massnahme sei euro-kompatibel, würden doch fast alle EU-Länder einen Sondersatz kennen, der weniger als die Hälfte des Normalsatzes ausmache. Der Sondersatz sei nebst dem Marketing der wichtigste Hebel, um den Export von Tourismusleistungen zu fördern.

Nicht zuletzt sei zu bedenken, dass der Tourismus mit anderen Wirtschaftssektoren verbunden sei.

GE spricht sich für eine definitive Verankerung aus, da es darum gehe, die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsmöglichkeit der Branche in einem extrem kompetitiven internationalen Umfeld zu erhalten.

Nach GL und TI wurde der Sondersatz eingeführt, um dem hohen Exportanteil der Tourismusbranche Rechnung zu tragen. Diese Exportlastigkeit sei weiterhin gegeben. Ausserdem weise der Tourismussektor eine hohe Preiselastizität der Nachfrage auf. Eine Erhöhung des Sondersatzes hätte somit gravierende Konsequenzen für den Tourismus.

GR weist darauf hin, dass der Beherbergungssektor in Graubünden eine weit höhere Bedeutung habe als in den anderen Kantonen und dass gleichzeitig Graubünden in der Zeit von 2008 bis 2015 den grössten Rückgang der Logiernächte habe verzeichnen müssen. Dementsprechend wichtig sei es, den Sondersatz beizubehalten und dauerhaft zu verankern.

Parteien

Die BDP unterstützt eine definitive Verankerung, um damit die dringend nötige Planungssicherheit für Beherbergungsbetriebe zu gewährleisten. Sollte der Mehrwertsteuer-

Einheitssatz oder ein Einheitssatz für das Gastgewerbe eines Tages mehrheitsfähig werden, könne der Sondersatz immer noch ersetzt werden. Die BDP stehe zudem weiterhin hinter einer Vereinfachung im Mehrwertsteuerbereich, wie sie dies mit den Motionen 15.3225 und 15.3227 gefordert habe.

Gemäss der CVP ist die Hotellerie auf Innovation und Investition angewiesen. Dies sei jedoch nur möglich, wenn Planungssicherheit gegeben sei und die Politik die nötigen Rahmenbedingungen stelle. Mit der unbefristeten Verankerung des Sondersatzes würde man dem Tourismus diese Rechtssicherheit geben und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und Arbeitsplätze sichern.

Die SVP verweist auf die höheren Beschaffungspreise der schweizerischen Hotellerie und darauf, dass die Branche naturgemäss nicht mit Verlagerungen ins Ausland auf die Frankenaufwertung reagieren könne. Eine kurzfristige Kompensation durch grössere Effizienzgewinne sei aus strukturellen Gründen ebenfalls nicht möglich. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage in Europa könne zudem nicht nicht davon ausgegangen werden, dass der Euro gegenüber dem Franken demnächst wieder an Wert gewinnen werde. Durch eine unbefristete Erhebung des Sondersatzes werde die Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen klar erhöht.

Verbände/Organisationen

Hotelleriesuisse, Gastrosuisse, Seilbahnen Schweiz sowie die regionalen Verbände, Organisationen und Unternehmen aus der Tourismusbranche erachten es als notwendig, der Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu gewähren und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen nach 5 Verlängerungen nun definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu veran-