Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten

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Parteien

FDP und glp lehnen eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes ab. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen sei eine strukturpolitische Massnahme, die die Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermöge. Wichtiger sei es, den administrativen Aufwand durch die Einführung eines Einheitssatzmodells zu senken. Die FDP fordert zudem eine Studie über die tatsächlichen Auswirkungen dieser Massnahme.

Die SPS erinnert daran, dass eine Mehrheit der bürgerlichen Parteien nicht bereit gewesen sei, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kantone zu folgen und eine dauerhafte und unbefristete Erhebung der DBST und MWST zuzulassen. Vor diesem Hintergrund dränge sich eine Befristung des Sondersatzes auf. Sodann hätte eine Verlängerung des Sondersatzes durchaus finanzielle Folgen für den Bundeshaushalt, denn im Finanzplan 2018-2020 und im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 seien die Mehreinnahmen aus dem Wegfall des Sondersatzes eingerechnet. Wegen der Schuldenbremse müssten diese Ausfälle durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle kompensiert werden.

Verbände/Organisationen

Der SSV sieht im Sondersatz eine nicht gerechtfertigte Besserstellung einer einzelnen Branche und ist der Ansicht, dass dieser als strukturpolitisches Mittel regelmässig überprüft und unter politischer Beobachtung bleiben soll.

Travail.Suisse bemängelt, dass eine Bevorzugung einer Branche gegenüber anderen Branchen längerfristig nicht zu rechtfertigen sei. Dadurch würden die nötigen strukturellen Anpassungen und die Innovation gehemmt. Die hohen Arbeitskosten würden nicht alle Probleme erklären. Ebenfalls eine wichtige Rolle würden die geringe Grösse vieler Betriebe und auch die mangelnde Diversifikation des Angebots spielen. Schliesslich sei zu bedenken, dass die anderen Aufgaben des Bundes leiden würden, wenn die 200 Mio. Franken nicht wie im Finanzplan vorgesehen in die Bundeskasse fliessen.

Nach Suissetec sind im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht „steuer-kosmetische“

Massnahmen, sondern in erster Linie mehr Unternehmerqualitäten gefragt.

Gemäss TREUHAND SUISSE hat der Sondersatz allenfalls eine kurzfristige Erleichterung für die Hotellerie gebracht, jedoch langfristig keine wesentliche Verbesserung der Lage der Branche bewirkt. Die Sonderbehandlung einer Branche sei auch aus ordnungspolitischer Optik kritisch zu bewerten. Viel sinnvoller wäre es, die administrative Belastung für die Unternehmen mit einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer generell zu reduzieren, unter anderem mit einem Einheitssatz.

Der Schweizerische Seniorenrat anerkennt die volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung der Beherbergungsbranche und die derzeitigen Probleme mit dem Strukturwandel und dem Frankenkurs. Deshalb vertritt er die Meinung, dass der Sondersatz noch ein letztes Mal bis Ende 2020 verlängert werden soll.

Der sgv, das Centre Patronal und die Chambre vaudoise des arts et métiers sprechen sich ebenfalls für eine befristete Verlängerung aus. Allerdings soll der Sondersatz nicht nur um drei, sondern um zehn Jahre verlängert werden. Damit sollen die Unternehmen einerseits Planungs- und Investitionssicherheit erhalten und Verwaltung und Politik andererseits vor allzu häufigen Überprüfungen verschont werden. Der sgv setzt sich zudem nach wie vor für die Einführung des MWST-Einheitssatzes ein. Dies wäre eine der wirkungsvollsten Massnahmen zur Deregulierung und würde die ganze Wirtschaft mit jährlich Hunderten von Millionen Franken entlasten.