Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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15. Februar 2016 ein bilaterales Abkommen mit der EU zur Einführung des AIA ab 2017 mit den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Andorra
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Andorra wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Andorra hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Andorra als teilweise standardkonform (partially compliant) bewertet, so insbesondere aufgrund von Fragen zur Vertraulichkeit des Ersuchens gegenüber den betroffenen Personen.Sämtliche Steuerabkommen, welche Andorra abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen regelt Artikel 6 des Gesetzes über den Informationsaustausch (Llei 3/2009) die Vertraulichkeit in Steuersachen.
Was den Datenschutz angeht, verfügt Andorra über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission gemäss Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, in der bestätigt wird, dass Andorra als Drittstaat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Andorra ist auf der Liste des EDÖB von Staaten mit einem angemessenen Datenschutz aufgeführt.
Regularisierung der Vergangenheit in Andorra
Andorra ist gegenwärtig daran, ein Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung auszuarbeiten.
3.2.2 Färöer Inseln Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen auf den Faröer Inseln
Die Faröer Inseln haben sich im Rahmen der OECD und des Global Forums zum AIA bekannt und sich als Early Adopter zur Einführung des AIA ab 2016 mit erstem Informationsaustausch im Jahr 2017 verpflichtet. Aufgrund einer Erweiterungsklausel wurde das für das Königreich Dänemark geltende Amtshilfeübereinkommen am 1. Juni 2011 auch auf den Faröer Inseln in Kraft gesetzt. Im Rahmen ihrer Autonomie haben die Faröer Inseln am 29. Oktober 2014 auch das MCAA unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen wurden im Februar 2016 in Kraft gesetzt (Kunngerð um eyðmerking og fráboðan av fíggjarkontum við tilknýti til útheimin).
Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Färöer Inseln
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit auf den Faröer Inseln wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Der Bericht enthält gewisse nicht verbindliche Empfehlungen im Hinblick auf die Aktualisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Die Faröer Inseln haben kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Sämtliche Steuerabkommen, welche die Faröer Inseln abgeschlossen haben, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht.
Als Teil Dänemarks haben die Faröer Inseln die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG ins nationale Recht umgesetzt und verfügen über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission gemäss Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, in der bestätigt wird, dass die Faröer Inseln (wie die Schweiz) als Drittstaat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Die Faröer Inseln sind auf der Liste des EDÖB von Staaten mit einem angemessenen Datenschutz aufgeführt.
Regularisierung der Vergangenheit auf den Färöer Inseln
Derzeit ist auf den Faröer Inseln kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung vorgesehen.