Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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3.2.3 Grönland Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Grönland
Grönland hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forums zum AIA bekannt und sich als Early Adopter zur Einführung des AIA ab 2016 mit erstem Informationsaustausch im Jahr 2017 verpflichtet. Aufgrund einer Erweiterungsklausel wurde das für das Königreich Dänemark geltende Amtshilfeübereinkommen am 1. Juni 2011 auch in Grönland in Kraft gesetzt. Am 17. Dezember 2015 hat Grönland zudem das MCAA unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen wurden im Februar 2016 in Kraft gesetzt.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Grönland
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Grönland wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Der Bericht enthält eine nicht verbindliche Empfehlung bezüglich des Risiko Managements. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Grönland hat am 29. Juni 2014 ein FATCA-IGA nach dem Modell 1a (reziproker Informationsaustausch) mit den USA abgeschlossen. Es ist noch nicht in Kraft getreten. Der IRS hat sich noch nicht über die Vertraulichkeit in Grönland geäussert, sodass im jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber möglich ist.
Sämtliche Steuerabkommen, welche Grönland abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht.
Als Teil Dänemarks gilt in Grönland die dänische Datenschutzgesetzgebung auf der Grundlage der Richtlinie 95/46/EG. Es besteht somit ein Schutzstandard, der jenem der Schweiz entspricht.
Regularisierung der Vergangenheit in Grönland
Derzeit ist in Grönland kein spezifisches Regularisierungsprogramm auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung vorgesehen.
3.2.4 Monaco Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Monaco
Monaco hat sich wie die Schweiz zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit erstem Austausch 2018 verpflichtet. Monaco hat das Amtshilfeübereinkommen 13. Oktober 2014 unterzeichnet. Das MCAA wurde am 15. Dezember 2015 unterzeichnet. Beide Übereinkommen werden gegenwärtig vom Parlament beraten. Die für die Umsetzung erforderliche nationale Gesetzgebung wird gegenwärtig finalisiert und soll noch vor Ende 2016 in Kraft treten, sobald das Parlament die Ratifikationsgesetze für das Amtshilfeübereinkommen und das MCAA verabschiedet hat. Monaco hat zudem am 22. Februar 2016 ein bilaterales Abkommen mit der EU zur Einführung des AIA mit den EU-Mitgliedstaaten ab 2017 unterzeichnet.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Monaco
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Monaco wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Der Bericht des Expertenpanels enthält nicht verbindliche Empfehlungen in Bezug auf die Verbesserung bestimmter Aspekte. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Monaco hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Monaco als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Monaco abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten das monegassische Steuer- und Strafrecht weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit (Art. 1 der Ordonnance n° 3.085 vom 25. September 1945 sur les droits et devoirs des agents des services fiscaux sowie Art. 308 des Code penal).
In Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten hat Monaco eine ausführliche Gesetzgebung entwickelt und ist zudem der Europarats-Konvention 108 zum Schutz des Menschen bei der automatischen