Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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3.1.7 Israel Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Israel
Israel hat sich verpflichtet, den AIA ab 2017 umzusetzen und 2018 erstmals Daten über Finanzkonten auszutauschen. Israel hat das Amtshilfeübereinkommen und das MCAA unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen wird am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden. Anfangs 2016 hat das israelische Parlament die Umsetzungsgesetzgebung für den AIA-Standard verabschiedet. Damit verfügt Israel über die für die Umsetzung des AIA auf der Grundlage des Amtshilfeübereinkommens und des MCAA erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die Umsetzungsgesetzgebung wird am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Israel
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Israel wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Der Expertenbericht enthält einzig eine nicht verbindliche Empfehlung bezüglich der Errichtung einer Oberaufsicht über die internen Verfahren. Auch das EFD hat die Ergebnisse der Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Israel hat ausserdem die strengen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen und wurde in die Liste der Staaten und Gebiete mit angemessenem Schutz aufgenommen. Der automatische Informationsaustausch über Steuerdaten zwischen den USA und Israel wird in Kürze beginnen.
Im Rahmen der Prüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen hat das Global Forum das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Israel als standardkonform (compliant) beurteilt. Sämtliche Steuerabkommen, welche Israel abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält das israelische Landesrecht allgemeine Vorschriften zur Vertraulichkeit.
Zudem hat Israel ein Gesetz über den Schutz persönlicher Daten (Privacy Protection Act) auf der Grundlage der Richtlinie 95/46/EG verabschiedet. Dieses Gesetz wird durch Regierungsbeschlüsse im Zusammenhang mit dessen Umsetzung ergänzt. Israel verfügt über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG. Israel ist ebenfalls auf der Liste der Staaten mit einem angemessenen Datenschutz des EDÖB aufgeführt.
Regularisierung der Vergangenheit in Israel
Im September 2014 hat Israel ein Regularisierungsprogramm für nicht deklarierte Vermögen bereitgestellt. Nebst dem ordentlichen Verfahren sieht dieses Programm die Möglichkeit eines erleichterten Verfahrens und einer Selbstanzeige auf anonymer Basis vor. Mit dem Regularisierungsverfahren auf anonymer Basis können Steuerpflichtige ihre Identität gegenüber der Steuerbehörde erst offenbaren, wenn eine Regularisierungsvereinbarung getroffen wurde. Das erleichterte Verfahren findet Anwendung bei Selbstanzeigen über Vermögenswerte von maximal 2 Millionen Schekel (rund 520 000 Fr.) und über Kapitalerträge von maximal 500 000 Schekel (rund 130 000 Fr.). Aufgrund des Erfolgs wurde die Möglichkeit, von diesen Spezialverfahren Gebrauch zu machen, bis 31. Dezember 2016 verlängert. Eine Selbstanzeige wird abgelehnt, wenn die Steuerbehörde aufgrund eines vorangegangenen Verfahrens vom Bestehen der nicht deklarierten Vermögenswerte Kenntnis hat. Dies gilt ebenso für den Fall, dass in der Vergangenheit gegen den Steuerpflichtigen ein Strafverfahren eröffnet wurde und die im Rahmen der Selbstanzeige offengelegten Informationen bereits in der Presse, im Rahmen eines Verfahrens vor einer anderen Behörde oder eines Justizverfahrens erwähnt wurden.
Das Regularisierungsprogramm erlaubt es Steuerpflichtigen, ihre nicht deklarierten Vermögenswerte durch eine Selbstanzeige offenzulegen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Hingegen werden entsprechende Steuernachzahlungen samt Zinsen sowie allfällige Geldstrafen fällig.
Das Programm läuft seit September 2014. Es fand grossen Anklang und generierte erhebliche Mehreinnahmen an Steuern, Zinsen und Geldstrafen für die Steuerperioden 2014-2016. Das Programm verzichtet auf jegliche Form von Strafverfolgung, sofern die Selbstanzeige die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Marktzutritt
Der israelische Markt ist einer der strategischen Zielmärkte der Schweizer Finanzdienstleister für das grenzüberschreitende Geschäft im Nahen Osten.