Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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Fahrlässigkeit können die Strafsteuern je nach Kooperation des fehlbaren Steuerpflichtigen bis zu 75% reduziert werden. Bei einer Pre-notification disclosure findet keine Strafverfolgung statt.
(ii) Bei einer Post-notification disclosure werden die Strafsteuern je nach Kooperation der Steuerpflich-
tigen bis zu maximal 40% reduziert und eine Strafverfolgung ist, je nach der Schwere des Vergehens, nicht ausgeschlossen (insbesondere bei vorsätzlich begangenen Delikten wie Steuerbetrug).
Im Rahmen der AIA-Verhandlungen mit Neuseeland hat die Schweiz die Problematik der direkten Verrechnung schweizerischer AHV-Renten von in Neuseeland ansässigen Schweizer Bürgern mit deren neuseeländischen Pensionsansprüchen aufgegriffen. Die Kürzung des Anspruchs auf eine New Zealand Superannuation im Umfang einer aus dem Ausland bezogenen Rente ist primär eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit. Die Schweiz und andere Staaten haben bisher vergeblich versucht, Neuseeland zu einer Änderung seiner Gesetzgebung in diesem Punkt zu veranlassen. Ein Bezug zum AIA könnte bestehen, wenn ein in Neuseeland ansässiger Schweizer Bürger seine AHV-Rente auf ein Konto in der Schweiz überweisen lässt und dies gegenüber den neuseeländischen Behörden nicht offenlegt. Die Gespräche über den AIA haben es ermöglicht, diese Problematik erneut zu thematisieren. Die Schweiz hat ihre Position in dieser Frage anlässlich der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung in Form einer einseitigen Erklärung gegenüber den neuseeländischen Behörden festgehalten. Ein formeller Bezug zwischen beiden Materien, beispielsweise in Form einer Bedingung, ist jedoch nicht möglich. Beim AIA handelt es sich um eine internationale Norm, bei deren Einführung keine Gegenleistungen verlangt werden dürfen.
Marktzutritt
Der lokale Markt Neuseelands ist wegen seiner geringen Grösse für grenzüberschreitende Tätigkeiten für Schweizer Finanzinstitute von untergeordneter Bedeutung. Der Finanzsektor hat keine Anliegen zum Marktzugang geäussert. Gleichwohl wurde eine Bestimmung über den Marktzutritt in die gemeinsame Erklärung aufgenommen, um die Möglichkeit von diesbezüglichen Gesprächen offen zu halten und einen Parallelismus zur gemeinsamen Erklärung, wie sie mit Australien unterzeichnet wurde, zu gewährleisten.
3.2 Staaten innerhalb Europas mit Bezügen zur Europäischen Union
Vor dem Hintergrund des AIA-Abkommens mit der EU erscheint es angezeigt, dass die Schweiz den AIA auch mit den übrigen europäischen Staaten einführt, die vertraglich mit der EU verbunden sind. Andorra, Monaco und San Marino haben nebst zahlreichen sektoriellen Vereinbarungen auch bilaterale AIA-Abkommen mit der EU abgeschlossen, die sich nach dem globalen AIA-Standard richten. Die Faröer Inseln und Grönland gehören zu Dänemark, sind aber aufgrund eines Sonderstatus nicht Mitglieder der EU. Beide Territorien sind in steuerlichen Belangen autonom und haben sich (obwohl sie nicht Mitglieder des Global Forum sind) als Early Adopter zum internationalen AIA-Standard bekannt. Die Schweiz unterhält mit all diesen Staaten und Territorien zwar gute, aber wenig intensive politische Kontakte und die wirtschaftlichen Beziehungen sind von geringer Bedeutung. Dennoch ist die Umsetzung des AIA mit diesen Staaten sinnvoll, weil dadurch das Netz der AIA-Partnerstaaten der Schweiz den europäischen Wirtschaftsraum weitgehend abdeckt und somit ein Level Playing Field schafft, das den Schweizer Finanzplatz im gesamteuropäischen Verhältnis stärkt.
Die örtlichen Märkte dieser Staaten und Territorien sind wegen ihrer geringen Grösse für grenzüberschreitende Tätigkeiten für Schweizer Finanzinstitute von untergeordneter Bedeutung. Der Finanzsektor hat auch keine entsprechenden Anliegen geäussert.
3.2.1 Andorra Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Andorra
Andorra hat sich wie die Schweiz zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit erstem Austausch 2018 verpflichtet. Andorra hat sowohl das Amtshilfeübereinkommen wie auch das MCAA unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 5. November 2013 unterzeichnet und tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Das MCAA wurde am 3. Dezember 2015 unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen werden derzeit noch im Parlament beraten. Andorra hat ausserdem am