Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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Vertraulichkeit und Datensicherheit in Barbados

Die Vertraulichkeit und die Datensicherheit in Barbados wurde vom Expertenpanel des Global Forum als ungenügend beurteilt. Es hat Barbados einen Action Plan auferlegt, der verbindliche Massnahmen vorschreibt, die bis Ende 2016 umzusetzen sind. Barbados erfüllt damit die Voraussetzungen im heutigen Zeitpunkt nicht. Sofern Barbados innert Frist keine nachweisbaren Fortschritte in diesen Bereichen erzielt, ist eine nicht reziproke Einführung des AIA zu prüfen, d.h. die Schweiz wird Barbados keine Informationen liefern (s. Ziffer. 1.3).

Das zwischen Barbados und den USA abgeschlossene FATCA-IGA nach dem Modell 1 (reziproker Informationsaustausch) ist am 25. September 2015 in Kraft getreten. Der IRS hat im Vorfeld des Abkommens die Vertraulichkeit in Barbados geprüft und mit Vorbehalten als genügend eingestuft. Da die Liste des IRS mit den Staaten mit einem angemessenen Vertraulichkeitsniveau für den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten nur periodisch aktualisiert wird, ist Barbados noch nicht auf der Liste aufgeführt. Dies sollte jedoch nächstens der Fall sein.

Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Barbados als standardkonform (compliant) beurteilt. Die meisten Steuerabkommen, welche Barbados abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Klauseln enthält das barbadische Steuerrecht (Sektionen 51 und 79 des Income Tax Act) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.

Das Common Law anerkennt gewisse Grundsätze im Umgang mit Personendaten, die auch vor einem Gericht in Barbados durchsetzbar sind (Anspruch auf Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre). Barbados verfügt zudem mit dem Electronic Transactions Act und dem Computer Misuse Act über eine eigene Datenschutzgesetzgebung, welche die international anerkannten Mindeststandards für einen zeitgerechten Datenschutz enthalten. Demnach wird jeder Person das Recht eingeräumt, Kenntnis über alle sie betreffenden Daten und deren Zweck zu erlangen, die in öffentlichen Archiven oder Datenbanken, oder in privaten Archiven oder Datenbanken zu Auskunftszwecken gespeichert sind. Die Sammlung sowie die Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen. Zudem besteht eine Kontrollstelle (Commissioner) für den Datenschutz.

Regularisierung der Vergangenheit in Barbados

Das Parlament von Barbados berät gegenwärtig über die Einführung einer Steueramnestie. Dieses Offenlegungsprogramm wird voraussichtlich über den Zeitraum vom 15. September 2016 bis zum 15. Februar 2017 dauern und es Steuerpflichtigen ermöglichen, nicht deklarierte Vermögenswerte auf freiwilliger Basis nachträglich offenzulegen. Gemäss offiziellen Quellen wird unter dieser Steueramnestie auf sämtliche bis zum 14. September 2016 angefallenen Strafen, Zinsen oder anderweitigen Lasten verzichtet. Die Amnestie gilt für Einkommenssteuern, Mehrwertsteuern und Grundsteuern.

3.3.3 Mauritius Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Mauritius

Mauritius hat sich wie die Schweiz zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit erstem Austausch 2018 verpflichtet. Mauritius hat sowohl das Amtshilfeübereinkommen wie auch das MCAA unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 23. Juni 2015 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2015 in Kraft getreten. Das MCAA wurde am 29. Oktober 2014 unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen wurden inzwischen in Kraft gesetzt (Income Tax Act, 1995, new Paragraph 5A of Section 76).

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Mauritius

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Mauritius wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.

Mauritius hat am 27. Dezember 2013 ein FATCA-IGA nach dem Modell 1a (reziproker Informationsaustausch) mit den USA abgeschlossen. Der IRS hat im Vorfeld des Abkommens die Vertraulichkeit in Mauritius geprüft und als genügend eingestuft.