Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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In Bezug auf die Regularisierungsmöglichkeiten in der Schweiz ist festzuhalten, dass Schweizer Steuerpflichtige seit Anfang 2010 von der straflosen Selbstanzeige und von einer vereinfachten Nachbesteuerung Gebrauch machen können. Diese Massnahmen ermöglicht natürlichen und juristischen Personen die straflose Regularisierung von unversteuertem Einkommen und Vermögen. Im Übrigen wird auf die Botschaft vom 5. Juni 2015 zum MCAA und zum AIAG verwiesen.7 Detaillierte Angaben zu den Regularisierungsregimes in den einzelnen Staaten und Territorien finden sich unter Ziffer 3.

2.4 Marktzutritt für Finanzdienstleister

Der Bundesrat hat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt, dass im Rahmen der AIA-Gespräche auch der Marktzugang für Finanzdienstleister zu thematisieren sei. Ziel ist die Verbesserung und Wahrung des Marktzugangs im Interesse der Rechtssicherheit (insbesondere soll keine Verschlechterung des Status Quo herbeigeführt werden). Die Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie hat diesen Themenkomplex in ihrem Bericht vom Dezember 2014 als zeitlich und inhaltlich prioritär eingestuft und empfohlen, den Marktzutritt mittels verschiedener Handlungsoptionen zu wahren und nach Möglichkeit zu verbessern. Für den stark international orientierten Schweizer Finanzsektor sind das grenzüberschreitende Geschäft und die Wahrung des Zugangs zu den ausländischen Märkten besonders bedeutend. Der Staat ist daher gefordert, im Dialog mit wichtigen Partnerländern optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, was – wo wünschbar und möglich – auch den Abschluss zwischenstaatlicher Vereinbarungen beinhalten kann.

Im Rahmen der AIA-Verhandlungen wurden deshalb nach Möglichkeit die Grundlagen für die Aufnahme von Gesprächen zu einem verbesserten Marktzugang gelegt. In dieser Phase war es das hauptsächliche Ziel, den Dialog und den Kontakt zu Fragen des Marktzuganges zu etablieren.

3 Informationen zu den einzelnen Partnerstaaten

3.1 G20- und OECD-Staaten

Als Mitglieder der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) haben Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko und Südafrika Einfluss auf die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staaten, die Entwicklung des internationalen Finanzsystems und die Regulierung der Finanzmärkte. Es ist deshalb für die Schweiz wichtig, mit diesen Staaten gute politische Beziehungen zu pflegen, zumal auch die wirtschaftlichen Kontakte mit diesen Ländern sehr intensiv sind. So hat die Schweiz mit diesen Ländern zahlreiche Abkommen in den Bereichen Handel, Investitionsschutz, Doppelbesteuerung, Rechtshilfe, Luftverkehr und soziale Sicherheit abgeschlossen. Gemessen am bilateralen Handelsvolumen und den Schweizer Direktinvestitionen in diesen Ländern, ist Brasilien der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika, gefolgt von Mexiko und Argentinien. Indien ist der weltweit achtwichtigste Handelspartner der Schweiz, während Südafrika als der wichtigste Handelspartner der Schweiz auf dem afrikanischen Kontinent gilt. Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko und Südafrika sind zudem einflussreiche bzw. aktive Mitglieder im Global Forum und nehmen Einsitz in der AEOI Working Group, welche die AIA-Länderprüfungen durchführen wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung des AIA mit diesen fünf Staaten sinnvoll.

Als Mitgliedstaaten der OECD richten Chile, Israel und Neuseeland ihre nationale und internationale Wirtschafts- und Finanzpolitik nach den Vorgaben der OECD. Es ist für die Schweiz wichtig, dass sie auch diejenigen OECD-Länder in ihr AIA-Netzwerk einbindet, die nicht zur G20 gehören oder EU- Mitglieder sind. Die Schweiz pflegt seit jeher gute politische Kontakte zu diesen Staaten, und namentlich die wirtschaftlichen Beziehungen mit Chile und Israel haben sich in den letzten Jahren intensiviert. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung des AIA mit diesen drei Staaten sinnvoll, weil die Schweiz damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten, die den im Verhandlungsmandat des Bundesrates definierten Kriterien entsprechen, auf fast alle OECD-Mitgliedstaaten ausweiten kann.

7 BBl 2015 5437, insb. 5505 ff.