Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019

haben. Ghana, das von der Schweiz mit Geldern aus dem Entwicklungsbudget unterstützt wird, fehle auf der Kandidatenliste für den AIA.

VSV hat keine grundsätzlichen Einwendungen zur Einführung des AIA mit Argentinien, Südafrika, Chile, Israel, Neuseeland, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Barbados, Mauritius und den Seychellen, da alle diese Staaten und Territorien die Grundvoraussetzungen zur Einführung des AIA erfüllen. Dies gilt auch für die Einführung des AIA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Cayman Inseln sowie den Turks und Caicos Inseln, weil der AIA mit diesen Staaten und Territorien in nicht-reziproker Weise umgesetzt werden soll. Im Gegenzug werden die Bundesbeschlüsse zur Einführung des AIA mit Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Kolumbien und Malaysia abgelehnt, weil in diesen Staaten die für die Umsetzung des AIA grundlegenden Bedingungen nicht gegeben seien (teilweise schwere Verletzungen der Menschenrechte; Korruption; konfiskatorische Steuerregimes bei ausländischen Staatangehörigen; systematische Abschirmung des Finanzmarktes gegen ausländische Anbieter; teilweise Geltung von Notrecht, das Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen aushebelt; unwirksame bzw. nicht vorhandene Regularisierungsprogramme). Ebenso wird die Einführung des AIA mit Andorra, den Faröer Inseln, Grönland, Uruguay, Montserrat, Aruba, Curaçao, Belize, Costa Rica, Antigua und Barbuda, Grenada, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, den Cookinseln sowie den Marshallinseln zurückgewiesen, weil diese Staaten und Territorien die Anforderungen an die Vertraulichkeit und Spezialität derzeit nicht erfüllen und/oder keine angemessenen Regularisierungsmöglichkeiten bereitstellen würden.

alliancefinance befürwortet die Einführung des AIA mit den meisten der vorgeschlagenen Staaten und Territorien, nicht hingegen mit Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Kolumbien, Malaysia, Mexiko, Russland Saudi-Arabien und Südafrika, weil die Grundvoraussetzungen für die Einführung des AIA nicht erfüllt seien. STEP lehnt die Einführung des AIA mit Argentinien, Brasilien, China, Indien, Kolumbien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien und Südafrika ebenfalls ab, weil die Anforderungen in Bezug auf das Spezialitätsprinzip und die Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten als Folge eines ungenügenden Datenschutzes, einer endemischen Korruption und von schwachen rechtsstaatlichen Garantien nicht gegeben seien.

SVP erachtet die Lieferung von Daten an Staaten oder Territorien, in denen politisch motivierte Verfahren gängig und die Korruption allgegenwärtig seien, als vollkommen unzumutbar. Die hätte insbesondere auch auf dort lebende Auslandschweizer nicht akzeptierbare und nicht zu verantwortende Konsequenzen, da begründete Angst vor Entführungen oder Repressalien bestünde. Länder wie Russland, die Volksrepublik China, Brasilien, Kolumbien und Mexiko gelten als korrupt (gemessen am Korruptionsindex) bzw. die Volksrepublik China und Russland seien nichtdemokratische autoritäre Regimes, in den der Datenschutz per se nicht gewährleistet werde. Aus diesen Gründen könne der Einführung des AIA mit diesen Staaten nicht zugestimmt werden.

Lindemann Rechtsanwälte bemerken, dass der Rechts- und Datenschutz in der Praxis in Russland derzeit nicht gewährleistet sei, so insbesondere wegen der Korruption und der Erpressung von Personen, die im Rahmen einer Selbstanzeige ihre steuerliche Situation bereinigen wollten. Die Aktivierung des AIA mit Russland müsse daher bis auf weiteres zurückgestellt werden.

SVV macht ferner auf «Russian FATCA» (Federal Law N. 173 FZ vom 28. Juni 2014) aufmerksam, wonach ausländische Finanzinstitute Konten von russischen Staatsangehörigen, russischen Unternehmen und russisch kontrollierten Gesellschaften jährlich nach Russland melden müssten. Es sei unklar, ob dieses Gesetz mit der Einführung des AIA obsolet werde. Ferner sei