Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019
eingeschlagen habe, müssten zumindest wichtige Grundsätze wie gleich lange Spiesse zwischen den Finanzplätzen, Regularisierungsmöglichkeiten, Datenschutz sowie erkennbare Anstrengungen für einen Marktzugang eingehalten werden. Diesbezüglich bestünden für die meisten der vorgeschlagenen AIA-Partner noch starke, begründete Vorbehalte. Da seitens der OECD höchstens eine «Erwartungshaltung» bestehe, sei es überraschend und befremdend, dass die Schweiz weitere AIA-Abkommen abschliesse. Solange die USA als wichtigstes OECD-Mitglied selber keine AIA-Abkommen unterzeichnet habe, lehnt die SVP die Erweiterung des heutigen Netzwerks strikte ab. Sollte der Bundesrat entgegen der Forderung nach einem sofortigen Marschhalt und der Evaluation des heutigen AIA-Netzwerks dennoch eine Botschaft verabschieden, werde sich die SVP im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass der AIA nur mit Staaten und Territorien eingeführt werde, deren Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor akzeptabel sei und deren rechtsstaatliche Strukturen weitgehend derjenigen einer Demokratie entsprechen. Die SPV schlägt vor, diese Kriterien anhand der Klassifizierungen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu beurteilen, so insbesondere der Corruption Perception Index und der Freedom-House Demokratieindex.
SGV lehnt die Vernehmlassungsvorlage vollständig ab. Der AIA dürfe nur und exklusiv mit jenen Ländern erfolgen, mit welchen die Schweiz ein funktionierendes Doppelbesteuerungsabkommen unterhalte und die sich darüber hinaus erklärten, Schweizer Finanzinstituten vollständigen Marktzugang sowie die Garantien des Schweizerischen Datenschutzes zu gewähren. Für den Fall, dass der Bundesrat dennoch eine Botschaft verabschieden sollte, müssen die Minimalanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, Vergangenheitsregularisierung, Marktzugangsverbesserungen und Level Playing Field gegeben sein.
4.2. Level Playing Field
Gemäss CVP, SBVg, economiesuisse, SGV, VSKB, VSPB, VABS, VAV, CP, Fondation GE, FER und PLR-GE ist es für den Schweizer Bankenplatz von existenzieller Bedeutung, das die Einführung des AIA in der Schweiz auf das Vorgehen der Abkommenspolitik der Konkurrenzfinanzplätze wie Luxemburg, dem Vereinigten Königreich (London), den USA (New York, Miami), Singapur, Hong Kong und Liechtenstein abgestimmt wird. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes muss der AIA auf internationaler Ebene möglichst flächendeckend umgesetzt werden und es sollten sämtliche Offshore-Finanzplätze in dieses AIA-Netzwerk eingebunden werden. Es gelte zu vermeiden, dass die Schweiz den AIA mit Staaten und Territorien einführt, mit denen die Konkurrenzfinanzplätze keinen AIA vereinbart haben. Entscheidend sei, dass für die potentiellen AIA-Partnerstaaten und Territorien, die für die Schweiz jeweils relevanten Konkurrenzfinanzplätze definiert werden, und gestützt darauf eine Beurteilung des Level Playing Field als Voraussetzung für die AIA-Implementierung stattzufinden habe. Im jetzigen Zeitpunkt lägen nur vereinzelt Informationen zur geplanten Einführung des AIA durch die Konkurrenzfinanzplätze vor. Ein auf die internationalen Entwicklungen abgestimmtes Vorgehen der Schweiz wäre daher dringend wünschenswert. Überdies wäre es begrüssenswert, wenn die Schweizer Behörden sich dafür einsetzen würden, dass die USA nicht nur ihr innerstaatliches Regelwerk FATCA, sondern den AIA im Sinne des internationalen OECD-Standards umsetzen.
SBVg, economiesuisse, VSKB, VSPB, VABS, VAV, CP, Fondation GE, FER und PLR-GE erachten es als zentral, dass der Bundesrat vor der Aktivierung des AIA verbindlich prüft, ob die vorgeschlagenen Staaten und Territorien den AIA auch mit den relevanten Konkurrenzfinanzplätzen einführen. Sie schlagen deshalb vor, es sei eine «Aktivierungsklausel» in die einzelnen Bundesbeschlüsse aufzunehmen. Die Auffassungen über deren Ausgestaltung sind unterschiedlich: