Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019
1. Ausgangslage
1.1. Einleitung
Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) am 19. November 2014 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA bzw. AIA-Vereinbarung) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Umsetzung des Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die AIA-Vereinbarung beruht auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen), welches die Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet hat. Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2015 das Amtshilfeübereinkommen, die AIA-Vereinbarung sowie das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) genehmigt. Die zur Einführung des AIA erforderlichen Rechtsgrundlagen sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit werden die Staaten und Territorien, mit denen der AIA eingeführt werden soll, jedoch nicht bestimmt. Zur Umsetzung des AIA mit den einzelnen Partnerstaaten und Territorien bedarf es der bilateralen Aktivierung nach Massgabe der AIA-Vereinbarung oder eines spezifischen bilateralen Staatsvertrages.
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat Verhandlungsmandate verabschiedet, welche unter anderem auch die Aufnahme von AIA-Verhandlungen mit Ländern, die mit der Schweiz enge politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhalten, vorsehen. Inzwischen konnte die Schweiz mit den 28 EU-Mitgliedstaaten (einschliesslich Gibraltar) den AIA auf der Grundlage eines bilateralen AIA-Abkommens mit der EU vereinbaren. Ferner ist der AIA auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung mit Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, Norwegen, Island sowie den Territorien Guernsey, Jersey und der Insel Man eingeführt worden. Die Schweiz und diese Staaten und Territorien werden ab 2017 Kontodaten erheben und ab 2018 gegenseitig austauschen.
Zusätzlich zu den 38 Staaten und Territorien, mit denen der AIA seit 2017/2018 umgesetzt wird, beabsichtigt die Schweiz ihr Netzwerk von AIA-Partnern, mit denen der AIA ab 2018/2019 auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung eingeführt werden soll, auszubauen. Dadurch bekräftigt die Schweiz ihre Absicht, den AIA mit Staaten und Territorien einzuführen, welche die Anforderungen des internationalen AIA-Standards erfüllen, was sich positiv auf die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auswirkt. Zu diesem Zweck wurden zwei Vernehmlassungsverfahren über insgesamt 41 Staaten und Territorien durchgeführt.
1.2. Inhalt der Vorlagen
Am 1. Dezember 2016 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine erste Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit 21 weiteren Staaten und Territorien ab 2018/2019 eröffnet. Zu dieser ersten Vorlage gehören verschiedene G20-Staaten (Argentinien, Brasilien, Indien, Mexico und Südafrika), OECD-Staaten (Chile, Israel und Neuseeland), europäische Staaten mit Bezügen zur Europäischen Union (Andorra, Faröer Inseln, Grönland, Monaco und San Marino) sowie weitere Staaten und Territorien mit sektoriell oder regional bedeutenden Finanzplätzen (Barbados, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Mauritius, Seychellen, Turks und Caicos Inseln, Uruguay). Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 15. März 2017. Infolge internationaler Entwicklungen hat das EFD am 2. Februar 2017 eine zweite Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit 20 zusätzlichen Staaten und Territorien ab 2018/2019 eröffnet. Diese zweite Vernehmlassungsverfahren, das zusätzliche G20-Staaten (China, Indonesien, Russland und Saudi-Arabien), wichtige Wirtschafts- und Handelspartner (Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate) sowie internationale Finanzplätze (Antigua