Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019

Staaten und Territorien, welche die Grundvoraussetzungen nicht erfüllen, nicht eingeführt werde (alliancefinance, VSV, STEP, PLR-GE). Die OAS stimmt der Vorlage zu, weil sie zu mehr Transparenz führe, lehnt jedoch die Einführung des AIA mit Neuseeland ab. Auch die Swiss Society of New Zealand spricht sich gegen den AIA mit Neuseeland aus. Lindemann Rechtsanwälte nimmt ausschliesslich zur Situation in Russland Stellung und lehnt die Einführung des AIA mit diesem Staat ab. privatim äussert generelle Bedenken bezüglich des Datenschutzes.

4. Themenspezifische Analyse

4.1. Grundsätzliche Aspekte zur Aktivierung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten und Territorien

Verschiedene Kantone (AI, BE, BL, BS, FR, NE, NW, TG, VD, VS, ZG) sowie der SVV weisen darauf hin, dass, nachdem der Grundsatzentscheid zur Einführung des AIA getroffen wurde, es nun konsequent erscheine, den AIA schrittweise auf weitere Partnerstaaten und Territorien auszudehnen, welche die Voraussetzungen des globalen AIA-Standards und des Bundesratsmandats erfüllen. In diesem Sinne begrüssen sie die Einführung des AIA mit den Staaten und Territorien der Vorlage. Angesichts der sich verändernden internationalen Rahmenbedingungen sei es für den Schweizer Finanzplatz, aber auch für die Schweiz als Wirtschaftsstandort, von grosser Bedeutung, sich rechtzeitig auf die neuen Herausforderungen auszurichten und Rechts- und Planungssicherheit anbieten zu können.

SH stimmt der Einführung des AIA mit den Staaten und Territorien dieser Vorlage zu, zumal die Umsetzung teilweise in nicht-reziproker Weise erfolgen werde. Die betreffenden Staaten und Territorien werden der Schweiz Kontoinformationen liefern müssen, ohne jedoch von der Schweiz Daten zu erhalten, bis sie ein Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveau erreichen, das standardkonform ist.

SwissHoldings bemerkt, dass die im Industrie- und Dienstleistungssektor tätigen Unternehmen vom AIA nur am Rande betroffen seien. Es sei jedoch zentral, dass die Schweiz in anderen Bereichen wie der Unternehmensbesteuerung im internationalen Verhältnis nicht unter Druck gerate, weil sie den AIA ungenügend umsetze. Insbesondere nach der Ablehnung der USR III und dem (vorübergehenden) Weiterbestand der verpönten Steuerregimes sollte die Schweiz davon absehen, international weitere Angriffsflächen im Steuerbereich zu schaffen. Aus diesem Grund unterstützt SwissHoldings ohne Vorbehalt – mit Ausnahme Brasiliens (vgl. dazu die Ausführungen unter Ziffer 5) – die Aktivierung des AIA mit den vorgeschlagenen Staaten und Territorien.

SP und SGB begrüssen die vorgeschlagene Erweiterung des AIA und unterstützt die Bemühungen des Bundesrates, die internationalen Vorschriften im Bereich des Steuerrechts umzusetzen und damit den Ruf und die Integrität des Schweizer Finanzplatzes sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu stärken. Der Aufbau eines weiten Netzwerkes von Partnerstaaten liege aber nicht nur im Ermessen des Bundesrates, vielmehr handle es sich hierbei um eine Verpflichtung, welche die Schweiz mit den Staaten der G20 und der OECD eingegangen sei. Durch die Tatsache, dass die «Early Adopters» bereits Kontodaten sammeln und diese 2017 untereinander austauschen werden, nehme das globale Level Playing Field konkrete Gestalt an. Dieser Dynamik könne sich die Schweiz nicht entziehen. Wollte man einzelnen Staaten oder Territorien den AIA verweigern, müsse die Schweiz triftige Gründe vorbringen. Von den anderen Staaten und Territorien wird im Gegenzug erwartet, dass sie ebenfalls ein angemessenes Netz von AIA-Partnerstaaten aufbauen.