Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019
SBVg, economiesuisse, VSKB und VABS verlangen eine vom Parlament zu verabschie-
dende Klausel, wonach die Kompetenz zur Aktivierung des AIA mit den einzelnen Partnerstaaten und Territorien an den Bundesrat delegiert würde. Sofern die Voraussetzung des Level Playing Field bezüglich der relevanten Konkurrenzfinanzplätze aufgrund der Berichterstattung des Bundesrates vor Ende 2017 erfüllt ist, darf er den AIA mittels Notifikation beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums aktivieren.
VSPB, VAV, CP, Fondation GE, SGV und PLR-GE schlagen vor, dass das Parlament die
Bundesbeschlüsse formell verabschiede, den Bundesrat jedoch im Hinblick auf die Notifikationen beauftragt eine letzte materielle Klärung vorzunehmen, auf deren Grundlage er zu entscheiden haben wird, ob der AIA mit dem betreffenden Staat oder Territorium eingeführt werden bzw. der Datenaustausch in nicht-reziproker Weise erfolgen soll.
FDP verlangt, dass die relevanten Finanzplätze einer Lieferung von Daten in bestimmte Staaten ebenfalls zustimmen, damit die Schweiz ihr Einverständnis zur Lieferung geben könne.
SVP erachtet es als entscheidend, dass die Schweiz sich mit anderen Ländern dafür einsetze, dass sich alle wichtigen Finanzplätze – einschliesslich der USA – zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen.
SBVg, economiesuisse, VSKB, VABS und VAV fordern, dass das Ziel eines globalen Level Playing Field im politischen Prozess fortwährend weiterverfolgt und konsequent auf dessen Sicherstellung hingewirkt werden müsse. Sie betonen zudem, dass es für die Banken und den Schweizer Finanzplatz von grosser Bedeutung sei, den AIA mit Partnerstaaten oder Territorien, die Konkurrenzfinanzplätze oder Sitzstaaten für Domizilgesellschaften/Trusts sind, einzuführen.
4.3. Möglichkeiten zur steuerlichen Vergangenheitsregularisierung
Aus der Sicht von SBVg, economiesuisse, VSKB, VABS, VAV und PLR-GE ist die Bereitstellung von angemessenen Möglichkeiten zur Regularisierung unversteuerter Vermögenswerte für Steuerpflichtige in AIA-Partnerstaaten und Territorien von grosser Relevanz. Die Regularisierung von nicht steuerkonformen, in der Schweiz gebuchten Vermögenswerten liege im Interesse aller Beteiligten: Mit der Möglichkeit vor dem Übergang zum AIA mittels angemessenen Möglichkeiten – wie etwa die straflose Selbstanzeige oder eine Amnestie - die steuerliche Vergangenheit zu regularisieren, werde das Steuersubstrat im AIA-Partnerstaat oder Territorium erhalten (kein Abfluss in Drittstaaten, die ausserhalb des AIA operieren). Bei relevanten Märkten, die Gegenstand der Vorlage sind, müsse teilweise festgestellt werden, dass bei den Regularisierungsmöglichkeiten Verbesserungsbedarf bestehe. Deshalb sei es wichtig, dass die Schweizer Behörden im Rahmen von Verhandlungen mit AIA-Partnerstaaten und Territorien auf adäquate und praktikable Instrumente zur Regularisierung hinwirken müssten. Fast alle Staaten und Territorien dieser Vorlage bieten den Steuerpflichtigen in unterschiedlichem Masse eine Möglichkeit an, unversteuerte Vermögenswerte zu regularisieren. Einige Instrumente seien im Hinblick auf deren Angemessenheit jedoch kritisch zu würdigen.
Der VABS räumt ein, dass die Schweiz nur über eingeschränkte Möglichkeiten verfüge, einem Staat den AIA zu verweigern, der keine oder keine angemessenen Regularisierungsmöglichkeiten bereitstellt.
CVP verlangt, dass das Vorhandensein von akzeptablen Möglichkeiten zu kontrollieren sei.
SVP moniert, dass in vielen der vorgeschlagenen Staaten und Territorien aktuell keine adäquaten Regularisierungsmöglichkeiten bereitstünden. Sofern in nicht konformen Staaten und Territorien bis zur Verabschiedung der Botschaft keine angemessenen Offenlegungsprogramme