Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 17 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019

zur Verfügung gestellt werden, kann die SVP einer Aktivierung des AIA unter keinen Umständen zustimmen.

SGV sieht in den meisten potentiellen AIA-Partnerstaaten und Territorien Möglichkeiten zu Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit. Wenn solche Lösungen aber eine uneingeschränkte Repatriierung der Vermögenswerte aus dem Ausland vorsähen, sei dies als Angriff auf das grenzüberschreitende Bankdienstleistungsgeschäft zu werten, was nicht noch mit der Aktivierung des AIA «belohnt» werden dürfe.

VSV weist darauf hin, dass in vielen der vorgeschlagenen Partnerstaaten keine genügenden Regularisierungsmöglichkeiten bestehen. Dies habe zur Folge, dass die betroffenen Steuerpflichtigen mit der Einführung des AIA nicht – wie angestrebt – in die Steuerehrlichkeit begleitet, sondern auf andere Finanzplätze verjagt würden, welche ihnen weiterhin die ungenügende Versteuerung von Einkommen und Vermögen ermöglichten – so namentlich in die USA. Mit der Ausweitung des AIA auf diese Staaten pervertiere die schweizerische Politik die dem AIA zugrundeliegenden Absichten.

4.4. Marktzugang

CPV, FDP, SBVg, economiesuisse, SGV, VSKB, VSPB, VABS, VAV, CP, Fondation GE, FER und PLR-GE erachten den Marktzugang für Finanzdienstleister für den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes als entscheidend. Aus diesem Grunde müssten die Verhandlungen über den AIA mit Gesprächen zur Verbesserung des Marktzugangs verknüpft werden. Es sei wichtig, die Gespräche mit den strategischen Zielmärkten zügig aufzunehmen und von den dortigen Behörden konkrete Lösungen bzw. Zugeständnisse zu verlangen. Als Minimalziel sollte in den Verhandlungen darauf bestanden werden, dass nationale Regelungen, welche eine ausländische Bankbeziehung erschweren, angepasst werden, bevor mit dem entsprechenden Staat der AIA aktiviert wird.

Die SVP macht die Aktivierung des AIA davon abhängig, wenn der AIA-Partner als Gegenleistung den Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert werde.

CP und PLR-GE sind angesichts der Ausführungen im erläuternden Bericht enttäuscht, dass es bezüglich dieses zentralen Anliegens seitens der Schweizer Regierung nur bei Absichtserklärungen geblieben sei. Es müssten konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Marktzugangs gefordert werden, deren Umsetzung anschliessend zu überprüfen seien.

4.5. Spezialitätsprinzip, Vertraulichkeit, Datensicherheit und Datenschutz

Nach Auffassung von GE, CVP, SBVg, economiesuisse, VSKB, VSPB, VABS, VAV, CP, Fondation GE, FER und PLR-GE ist bei der Einführung des AIA strikte auf die Einhaltung der Mindestanforderungen des AIA-Standards und der Mandate des Bundesrates zu achten, so insbesondere auf die Einhaltung des Spezialitätsprinzips, die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Datensicherheit bezüglich der ausgetauschten Daten sowie die Anwendung der für den AIA relevanten datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Verstösse gegen diese Prinzipien sollten den Bundesrat veranlassen, den AIA mit den betreffenden Staaten und Territorien nicht einzuführen bzw. auszusetzen.

Darüber hinaus verlangen diese Vernehmlassungsteilnehmer, dass der Bundesrat unmittelbar vor dem ersten Datenaustausch mit den neuen Partnerstaaten und Territorien im September 2019 prüfen muss, ob die Datensicherheit und Vertraulichkeit im Partnerstaat oder Territorium nach Massgabe des OECD-Standards gewährleistet ist, und ob Partnerstaaten und Territorien,