Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten
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Art. 55 Verfolgungsverjährung für Übertretungen
Nach Ansicht einzelner Teilnehmer624 muss die Verjährungsfrist nicht verlängert werden. Ein Kanton625 räumt ein, dass die Frist gemäss Art. 109 StGB problematisch sein könne, ersucht den Bund aber darum, zu prüfen, ob eine längere Verjährungsfrist sachdienlich sei.
4.9 9. Abschnitt: Abschluss von Staatsverträgen
Art. 56
Einzelne Teilnehmer626 verlangen, dass die in Artikel 56 erwähnten Staatsverträge nicht dazu dienen können, eine im Ausland verhängte Sanktion in der Schweiz umsetzen zu lassen.
Nach Auffassung einzelner Teilnehmer627 müssen die Verträge vom Parlament genehmigt werden.
4.10 10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 57 Vollzug durch die Kantone
Mehrere Teilnehmer628 verlangen die Streichung dieser Bestimmung. Denn die Kantone müssten gemäss den europäischen Anforderungen einen angemessenen Schutz von Personendaten gewährleisten. Artikel 57 sei daher überflüssig. Einzelne Teilnehmer629 begrüssen diese Bestimmung.
Art. 59 Übergangsbestimmung
Nach Ansicht einer grossen Zahl der Teilnehmer630 ist die in Artikel 59 vorgesehene Übergangsregelung ungenügend. Einzelne Teilnehmer631 sind insbesondere der Meinung, die Frist von zwei Jahren müsste auf den gesamten Gesetzesentwurf oder für alle neuen Gesetzesbestimmungen angewandt werden. Andere Teilnehmer632 verlangen eine generelle Frist von drei Jahren. Ein Kanton633 verlangt, dass die Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe c, 51 Absatz 1 Buchstabe d bis f erst nach der zweijährigen Frist in Kraft treten.
Nach Ansicht mehrerer Teilnehmer sollte der Gesetzesentwurf keine retroaktive Wirkung haben.634
624 Unter anderem AI, AR, SG, SO; SBVg, sgv; VUD.
625 JU.
626 Métille, SAV-FSA.
627 Unter anderem sgv.
628 Unter anderem AG, AI, AR, BL, BS, FR, GR, JU, LU, SG, SH, ZG, ZH; privatim.
629 GPS.
630 Unter anderem GL, GR, LU, SG; sgv, economiesuisse, SBVg; VUD.
631 Unter anderem GL, GR, LU; economiesuisse, sgv; VUD.
632 Unter anderem SBVg.
633 SG.
634 Unter anderem economiesuisse.