Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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4.11.10 Strafgesetzbuch (SR 311.0)

Art. 179novies

Die Ausweitung dieser Bestimmung auf alle besonders schützenswerten Daten wird von einzelnen Teilnehmern ausdrücklich begrüsst.655 Einige Teilnehmer656 verlangen, dass die Frage geklärt wird, ob diese Bestimmung für juristische Personen noch gilt.

Einzelne Teilnehmer657 stellen die Bestimmung in Frage. Sie sind insbesondere der Meinung, sie werde zu einer Zunahme der Strafuntersuchungen führen.

Angesichts der redaktionellen Änderung der Bestimmung verlangen einzelne Teilnehmer658, näher auszuführen, was unter «unbefugt» zu verstehen sei. Ein Teilnehmer659 schlägt vor, in der Botschaft zu erläutern, dass mit «unbefugter Datenbeschaffung» weiterhin eine Datenbeschaffung gegen den Willen des VErantwortlichen einer Datenbearbeitung gemeint sei und nicht eine gegen den Datenschutz verstossende Datenbearbeitung.

Nach Auffassung einzelner Teilnehmer660 ist diese Bestimmung zu weit gefasst.

Die Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wird von einzelnen Teilnehmern als viel zu hoch erachtet.661

Art. 179decies

Nach Einschätzung mehrerer Teilnehmer662 wird die Einführung des Straftatbestands Identitätsmissbrauch allgemein begrüsst. Nach Ansicht eines Kantons663 sollte man weiter gehen und eine übliche Strafandrohung von drei Jahren sowie die Streichung des Antragserfordernisses vorsehen. Nach Auffassung einzelner Teilnehmer664 sollte die Bestimmung auf Fälle ausgeweitet werden, in denen der Straftäter die Absicht hat, einem Dritten zu schaden. Im Übrigen wird auch verlangt, den Begriff «unrechtmässiger Vorteil» aus der Bestimmung zu streichen.665

Nach Ansicht eines Kantons666 wurde diese Bestimmung zu allgemein abgefasst.

4.11.11 Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (SR 361)

Nach Ansicht einiger Teilnehmer667 muss die gesetzliche Grundlage bestimmter formuliert werden.

655 Unter anderem GL.

656 Unter anderem GL.

657 Unter anderem VD.

658 Unter anderem BS; SPS; VUD.

659 Unter anderem VUD.

660 Unter anderem AG, LU, SG.

661 Unter anderem sgv.

662 Unter anderem BS, GL, SG; GLP.

663 GE.

664 Unter anderem SG.

665 Unter anderem SG.

666 AG.

667 Unter anderem AG, AR, BL, BS, FR, JU, SO; privatim.